Investitionshilfen
Zur Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum sowie zur Stärkung der Leistungsfähigkeit von Landwirtschaftsbetrieben werden öffentliche Investitionshilfen gewährt. Diese umfassen sowohl öffentliche Beiträge als auch zinslose Darlehen.
Bei den öffentlichen Investitionshilfen stehen vier Instrumente zur Verfügung:
A fonds perdu-Beiträge von Bund und Kanton
- Im Rahmen der bewilligten Kredite werden Beiträge für den landwirtschaftlichen Hochbau in Hügel- und Bergzonen gewährt.
Investitionskredite in Form von zinslosen Darlehen
- Der Bund stellt den Kantonen Investitionskredite für einzelbetriebliche und gemeinschaftliche Massnahmen zur Verfügung. Darunter fallen auch die einmaligen Starthilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte.
Kantonaler Agrarfonds
- Zinslose Darlehen aus dem kantonalen Agrarfonds werden insbesondere dort gewährt, wo keine Bundesmittel verfügbar sind. Neben der Verbesserung der Betriebsgrundlagen im ländlichen Raum ist auch die Förderung ökologischer, tier- und gewässerschützerischer Massnahmen vorgesehen.
Betriebshilfedarlehen
- Natürlichen Personen, die einen Landwirtschaftsbetrieb führen, werden zinslose Darlehen gewährt, die innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen sind.
Für Investitionskredite, die Verwaltung des kantonalen Agrarfonds und für die Betriebshilfedarlehen ist die Aargauische Landwirtschaftliche Kreditkasse (ALK) in Aarau verantwortlich.
Weitere Informationen sind erhältlich unter www.alkaargau.ch