Wirtschaftliche Sozialhilfe inkl. Sozialhilfe an Flüchtlinge und Asylsuchende:
Im Dossier werden alle Personen des Haushalts erfasst. Dabei wird unterschieden zwischen den unterstützten Personen – diese bilden die Unterstützungseinheit (UE) – und den weiteren Personen, die im gleichen Haushalt leben, aber nicht im Rahmen des Dossiers unterstützt werden ("HH-Personen").
Die Unterstützungseinheit (UE) umfasst:
- die antragstellende Person
- alle weiteren im Rahmen des Dossiers unterstützen Personen ("UE-Personen")
Die Variable "Personen in der Unterstützungseinheit" muss genau der Zahl der erfassten UE-Personen + 1 (antragstellende Person) entsprechen.
Die Variable "Personen im gesamten Haushalt" muss der Zahl aller erfassten Personen entsprechen, also 1 antragstellende Person + Anzahl UE-Personen + Anzahl HH-Personen.
Ausnahme bei Asyldossiers: Miteinander nicht verwandte Personen, die zusammenwohnen, müssen nicht als Haushaltspersonen erfasst werden.
Alimentenbevorschussung (ALBV):
Hier besteht die UE aus der obhutsberechtigten Person, die als antragstellende Person erfasst wird, und den Kindern, für die tatsächlich Zahlungen ergangen sind. Weitere Personen im Haushalt und Kinder, die nicht oder nicht mehr unterstützt werden, sollen nicht erfasst werden.
Ausnahme: Wenn die Bevorschussung volljährige oder fremdplatzierte Kinder betrifft, werden diese in eigenen Einpersonen-Dossiers als Antragsteller erfasst.
Bestehen mehrere Unterhaltsverträge, muss für jeden Vertrag ein eigenes Dossier geführt werden.
Elternbeihilfe (EBH):
Bei EBH-Dossiers besteht die UE aus allen unterstützten Personen der Familie. Das neugeborene Kind muss als UE-Person erfasst sein.