Gesetz über die öffentliche Statistik (Statistikgesetz)
Am 1. Mai 2024 wurde das Gesetz über die öffentliche Statistik (Statistikgesetz) im Kanton Aargau in Kraft gesetzt. Im neuen Statistikgesetz sind die Tätigkeiten über den gesamten Statistikproduktionsprozess, von der Datenaufnahme bis zur Datenpublikation, in 24 Paragraphen beschrieben. Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für eine moderne und effiziente Statistik im Kanton Aargau.
Am 1. Mai 2024 wurde das Gesetz über die öffentliche Statistik (Statistikgesetz) in Kraft gesetzt. Wieso erst jetzt, obschon die Staatsverfassung des Kantons Aargau vom 23. April 1885 die Statistik und die Erhebung einzelner Statistiken ausdrücklich nannte? Über die Zeit ging diese Erwähnung in der Verfassung verloren und Statistiken sowie Erhebungen wurden nur vereinzelt in Gesetzen, Dekreten und Verordnungen aufgeführt. Das Bedürfnis an Transparenz sowie die Notwendigkeit eines starken Datenschutzes steigen mit der zunehmenden Digitalisierung. Dem wurde nun für den Bereich der öffentlichen Statistik nachgekommen: Mit dem kantonalen Statistikgesetz werden neu die Tätigkeiten der öffentlichen Statistik geregelt und moderne Methoden der Erhebung, Verarbeitung und Zurverfügungstellung von Daten ermöglicht. Das neue Gesetz schafft damit einen Mehrwert für die Öffentlichkeit und bildet die Grundlage für vertrauenswürdige öffentliche Statistiken.
Rechtliche Grundlage für die Kantonsstatistik
Die öffentliche Statistik bildet den Zustand und die Entwicklung vieler wichtiger Lebensbereiche der Gesellschaft ab. Statistische Informationen unterstützen die demokratische Meinungsbildung im Kanton, sind aber auch wichtige Grundlagen für Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Forschung, Wissenschaft und Bevölkerung. Während die Datenerhebung und Datenlieferung an den Bund durch das Bundesrecht geregelt sind, ist nun die rechtliche Grundlage für die Kantonsstatistiken ebenfalls definiert. Ausserdem eröffnet die rasch fortschreitende Digitalisierung auch für die Statistik neue Möglichkeiten zur Erhebung und Analyse von Daten. Mit dem Statistikgesetz werden die Rahmenbedingungen für eine sachgerechte Nutzung dieser Möglichkeiten gesetzt.
Durch das Statistikgesetz vereinfacht sich die Datenerhebung und die Datenlieferanten können entlastet werden. Wenn immer möglich greifen wir auf bestehende Verwaltungs- und Registerdaten zu. Daten aus unterschiedlichen Bereichen oder Zeitpunkten sollen mehrfach genutzt, verknüpft und damit effizienter beschafft, ausgewertet und zur Verfügung gestellt werden.
Umfassender Datenschutz
Die grundlegenden Prinzipien des Statistikgesetzes sind das Statistikgeheiminis und die Zweckbindung. Zwei Prinzipien, die umfassender sind als die bestehenden Bestimmungen zum Datenschutz und der Datensicherheit. Daten, die zu statistischen Zwecken erhoben wurden, dürfen ausschliesslich für Bundes- und Kantonsstatistiken verwendet werden. Eine Weitergabe von Daten ist nur in anonymisierter Form und zu nicht-kommerziellen Zwecken erlaubt und nur wenn keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.
Stärkung des Service public
Mit dem Statistikgesetz wird der Service public gestärkt. Neben der Publikation von objektiven und unparteilichen Ergebnissen kann Statistik Aargau Dienstleistungen für die Verwaltung und mit Zurückhaltung auch für Personen und Organisationen ausserhalb der Kantonsverwaltung anbieten. Die statistischen Ergebnisse dürfen mit Quellenhinweis verwendet und wiedergegeben werden.
Die öffentliche Statistik ist ein wichtiger Service public und für die demokratische Meinungsbildung in unserem Kanton unerlässlich. Mit dem kantonalen Statistikgesetz wollen wir das grosse Potential der Digitalisierung der Daten ausschöpfen. Wir ermöglichen einerseits eine moderne, effiziente sowie gebührenfreie Statistik und stärken andererseits den Datenschutz. Das Statistikgesetz schafft damit einen klaren Mehrwert für die Öffentlichkeit.