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Steuerthemen

OECD/G20-Mindestbesteuerung

Einleitende Ausführungen

OECD/G20-Mindestbesteuerung

Die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (MindStV) vom 22. Dezember 2023 trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Demnach unterliegen grosse multinationale Unternehmensgruppen mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro Umsatz der Mindestbesteuerung.

Vollzug der Ergänzungssteuer

Bei der Ergänzungssteuer handelt es sich um eine Bundessteuer, welche durch die Kantone unter Aufsicht der ESTV vollzogen wird.

Inkrafttreten nach Steuerart

  • Nationale Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax, "QDMTT"): 1. Januar 2024
  • Internationale Ergänzungssteuer
    • a. Ergänzungssteuer nach der Primärergänzungsbesteuerung (Income Inclusion Rule, "IIR"): 1. Januar 2025
    • b. Ergänzungssteuer nach der Sekundärergänzungssteuerregelung (Undertaxed Profits Rule, "UTPR"): Einführung unbekannt

Applikation OMTax

OMTax ist eine zentrale webbasierte Informatiklösung der ESTV und der Kantone, welche im ePortal des Bundes integriert ist. Für den Zugriff auf OMTax muss im ePortal vorgängig ein Account erstellt werden.

Die Applikation OMTax umfasst die Identifikation der Steuerpflicht und die Registrierung, die Deklaration sowie die Veranlagung der Ergänzungssteuer. Der Bezug der Ergänzungssteuer erfolgt durch den zuständigen Lead-Kanton, der auch den Bundesanteil abrechnet und eine allfällige Verteilung der kantonalen Anteile anderer Kantone an der Ergänzungssteuer vornimmt. Die Schweizer Geschäftseinheiten von multinationalen Unternehmensgruppen müssen sich beim zuständigen Lead-Kanton für die Registrierung anmelden.

  • Weitere Informationen sind unter www.omtax.ch publiziert.
  • Die Registrierung der Steuerpflicht und die Deklaration, welche die steuerpflichtigen Geschäftseinheiten eigenständig vornehmen müssen, erfolgen über www.omtax.admin.ch.

Registrierung

Ab dem 1. Januar 2025 müssen sich die steuerpflichtigen Geschäftseinheiten in OMTax für die Identifikation der Ergänzungssteuerpflicht registrieren. Registrieren muss sich nur die oberste Geschäftseinheit in der Schweiz, und zwar im entsprechenden Sitzkanton. Die Registrierung löst einen Aktivierungscode aus, der vom Lead-Kanton an das Unternehmen oder an den bevollmächtigten Vertreter versendet wird. Mit dem Aktivierungscode wird die Registrierung abgeschlossen.

Support OMTax

  • Für fachliche Auskünfte und Fragen zur Anwendung und Erhebung der Ergänzungssteuer wenden Sie sich bitte an ksta.jp@ag.ch .
  • Antworten auf technische Fragen zur Anwendung OMTax erhalten Sie auf der Homepage www.omtax.ch.

Deklaration – Steuererklärung für die Ergänzungssteuer

Die Ergänzungssteuererklärung muss innerhalb von 15 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres an die zuständige kantonale Behörde elektronisch eingereicht werden. Die erste Ergänzungssteuererklärung ist innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres einzureichen.

Umgang mit Daten

Datenhaltung, Datenhoheit und Datenschutz sind zentrale Elemente für die Umsetzung der Ergänzungssteuer.

GloBE Information Return (GIR)

Die Sicherstellung der globalen Mindestbesteuerung mit der Deklaration der Ergänzungssteuererklärung und die Erstellung und Übermittlung des GloBE Information Return (GIR) sind unterschiedliche und voneinander unabhängige Prozesse. Der GIR stellt die Datenweiterleitung an die zu informierenden und an der OECD-Mindeststeuer teilnehmenden Länder sicher. Die Erstellung und Übermittlung des GIR wird nicht in OMTax vorgenommen. Weitere Informationen liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt keine vor.

Nützliche Links

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten Informationen allgemeiner Natur sind und dass daraus kein Rechtsanspruch für den konkreten Einzelfall abgeleitet werden kann. Die definitive steuerliche Würdigung des konkreten Sachverhalts kann erst im Rahmen des ordentlichen Veranlagungsverfahrens durch die zuständige Revisorin resp. den zuständigen Revisor erfolgen.