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Bezahlen der Steuern

Steuerbezug direkte Bundessteuer

Zuständigkeit

Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, bezieht die von der zuständigen Wohnsitzgemeinde aufgrund der eingereichten Steuererklärung veranlagte Einkommenssteuer der direkten Bundessteuer.

Häufig gestellte Fragen

Nach einem Rechnungsversand ist unsere Telefon-Hotline häufig während einigen Tagen überlastet. Bitte beachten Sie daher unsere nachfolgende Sammlung von häufig gestellten Fragen (FAQ) zu den Themen Rechnungstellung, Fälligkeit, Familiensituation.

Fragen zur Rechnungstellung

Warum bekomme ich jetzt eine Rechnung für das letzte Jahr?

Die direkte Bundessteuer wird in der Regel erst im Folgejahr in Rechnung gestellt.

Beispiel: Ende Februar 2024 erhalten Sie eine provisorische Rechnung 2023, welche bis 31. März 2024 zahlbar ist.

Gilt für den Versand der provisorischen Rechnung ein Mindestbetrag? Beläuft sich dieser auf 300 Franken?

Ja. Die im Februar verschickten provisorischen Rechnungen erreichen bzw. übersteigen den Mindestbetrag von 300 Franken.

Grundsätzlich werden Beträge unter 300 Franken in der Regel erst mit der definitiven Rechnung erhoben. In einigen Fällen jedoch, beispielsweise wenn bereits eine Zahlung oder Umbuchung auf das laufende Steuerjahr erfolgt ist, wird trotzdem eine provisorische Rechnung erstellt.

Weshalb ist die Rechnung erst provisorisch? Wann erhalte ich die definitive Rechnung?

In der Regel erfolgt zuerst stets eine provisorische Rechnung. Die definitive Rechnung kann erst erstellt werden, wenn die Veranlagung der Steuererklärung für das entsprechende Steuerjahr erfolgt ist. Zuviel bezahlte provisorische Beträge führen zu einer Rückzahlung, zu wenig bezahlte zu einer Nachforderung.

Fragen zur Fälligkeit

Bis wann muss ich die Rechnung bezahlen? Was ist zu tun, wenn der Betrag nicht fristgerecht bezahlt werden kann?

Die Zahlungsfrist ist auf jeder Rechnung aufgeführt.

Der Zahlungstermin für die periodische geschuldete, direkte Bundessteuer ist jeweils der 31. März (Fälligkeitstermin 1. März mit 30 Tagen Zahlungsfrist).

Wenn Sie diese Frist nicht einhalten können, verweisen wir auf das Kontaktformular auf dieser Webseite, Alternativ können Sie telefonisch oder schriftlich ein begründetes Ratenzahlungs- oder Stundungsgesuch mit einem konkreten Zahlungsvorschlag stellen bzw. einreichen.

Bitte vergessen Sie nicht, die auf der Rechnung aufgeführte Adress-Nummer (Adr.-Nr.) anzugeben.

Wird mir ein Verzugszins auch bei einer Ratenzahlung belastet?

Nach der Frist bezahlte Steuern sind stets verzugszinspflichtig. Daran ändert auch ein bewilligtes Ratenzahlungs- oder Stundungsgesuch nichts.

Wie zahle ich die provisorische Rechnung am besten?

Mit der Rechnung erhalten Sie einen Einzahlungsschein. Dieser kann für den Zahlungsauftrag verwendet werden. Beim E-Banking bitten wir Sie, keine Vorlagen zu verwenden, sondern stets die Konto- und Referenznummer des aktuellen Einzahlungsscheins zu erfassen (die Referenznummer ändert mit jedem Steuerjahr!). Nur so kann die Verbuchung auf das richtige Steuerjahr erfolgen.

Alte und unvollständige Referenznummern oder die falsche Kontonummer führen zu Fehlbuchungen, aufwändigen Nachforschungen und unnötigen Mahnungen. Zudem verursachen sie hohe Kosten.

Familiensituation und weitere Fragen

Worum genau handelt es sich beim Abzug "Ermässigung nach Art. 36 DBG"? Wer hat Anspruch auf diesen Abzug?

Dieser Abzug steht nur Familien und alleinstehenden Personen zu, welche mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten. Die Höhe des Ermässigungsbetrags wird jedes Jahr geprüft und allenfalls neu festgesetzt. Der Abzug beträgt im Jahr 2025 263 Franken pro Kind (2024: 259 Franken). Der Abzug wurde mit Bundesgesetz vom 25. September 2009 über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern (AS 2010 455) eingeführt. Der Betrag wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (siehe Verordnung über die kalte Progression) angepasst.

Bitte beachten Sie, dass die endgültige Ermässigung erst bei der definitiven Veranlagung festgelegt werden kann.

Wie wirkt sich eine Heirat oder eine Trennung/Scheidung der Ehe im Verlaufe des Jahres auf die Rechnungsstellung aus?

Massgebend sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht:

  • Personen, die am Jahresende verheiratet sind, werden für das ganze Steuerjahr gemeinsam besteuert
  • Personen, die am Jahresende getrennt oder geschieden waren, werden für das ganze Jahr als Alleinstehende veranlagt

Nach dem Tod meines Ehepartners im vergangenen Jahr habe ich bereits eine Rechnung erhalten. Weshalb bekomme ich nun noch einmal eine Rechnung für dasselbe Jahr?

Die bereits erhaltene Rechnung umfasst den Zeitraum der gemeinsamen Steuerpflicht bis zum Todestag. Die zweite Rechnung bezieht sich auf den Zeitraum der alleinigen Steuerpflicht bis Ende Jahr.

Ich habe eine Kapitalzahlung aus einer Vorsorgeeinrichtung erhalten oder einen Vorbezug für Wohneigentumsförderung (WEF) gemacht. Habe ich dafür auch die direkte Bundessteuer zu bezahlen?

Ja, Kapitalleistungen aus Vorsorge oder Vorbezüge für Wohnbaueigentumsförderung (WEF) werden gesondert besteuert und unterliegen stets einer einmaligen Jahressteuer. Alle Auszahlungen innerhalb eines Jahres werden zusammengerechnet und separat in Rechnung gestellt.

Welcher Tarif wird bei Kapitalzahlungen angewendet?

Die Auszahlungen werden zum Tarif Post besteuert (gleicher Tarif für ordentliche Steuern und Kapitalzahlungen). Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 1/5 oder 20% des Steuerbetrags gemäss Tarif. Eine provisorische Steuerberechnung bietet die Applikation "Steuerberechnungen" (Berechnungsart "separate Jahressteuer zum Vorsorgetarif") an.

Den Vorbezug für Wohneigentumsförderung (WEF) habe ich ganz oder teilweise wieder zurückbezahlt. Was muss ich tun, um die bereits bezahlten Steuern zurückzufordern?

Werden Vorbezüge aus der 2. Säule zur Wohneigentumsförderung (WEF) an eine Vorsorgeeinrichtung zurückbezahlt, so kann die Steuer ganz oder anteilsmässig innerhalb von drei Jahren seit der Wiedereinzahlung des Vorbezugs zinslos bei der Behörde zurückgefordert werden, die den Steuerbetrag seinerzeit erhoben hat.

Sobald Ihre Vorsorgestiftung die Rückzahlung des Vorbezugs an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gemeldet hat, erhalten Sie ein Schreiben mit der Kopie der Meldung und einem Register- oder Kontoauszug. Daraus sind sämtliche Angaben über den Vorbezug WEF und die Rückzahlung an die Vorsorgeeinrichtung ersichtlich. Warten Sie zuerst den Eingang dieses Formulars ab, bevor Sie die bezahlten Steuern zurückfordern.

Wurde die Steuer auf dem Vorbezug durch den Kanton Aargau erhoben, so kann die Rückzahlung beim Kantonalen Steueramt, Sektion Bezug, beantragt werden (bitte Registerauszug mitsenden).

In welchem Kanton muss ich am wenigsten direkte Bundessteuer bezahlen?

Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und die Tarife für die Bundessteuer gelten einheitlich für die ganze Schweiz. Die Höhe der Rechnung richtet sich nicht nach dem Wohnsitzkanton. Dies ist im Gegensatz zu den kantonalen Steuern, bei denen die Steuerbelastung unterschiedlich hoch sein kann.

Für welche Ausgaben wird die Bundessteuer verwendet?

Es gibt keine spezifische Verwendung der Bundessteuer. Als eine der grössten Einnahmequellen des Bundes deckt sie die vielen verschiedenen Ausgaben, die im jährlichen Budget des Bundes anfallen.

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