Anrechnung ausländischer Quellensteuern / Steuerrückbehalt USA
Wertschriftenerträge aus dem Ausland sollen den Steuerpflichtigen wenn möglich nicht doppelt belastet werden. Aus diesem Grund schliesst die Schweiz mit ausländischen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen ab. Im Verhältnis zur USA liegt mit dem "zusätzlichen Steuerrückbehalt" eine spezielle Situation vor.
Anrechnung ausländischer Quellensteuern
Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern dient zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Wertschriftenerträgen aus ausländischen Staaten, mit welchen die Schweiz ein DBA abgeschlossen hat.
Wieso kann überhaupt eine Doppelbesteuerung erfolgen?
- Der ausländische Staat erhebt auf den Wertschriftenerträgen eine Quellensteuer (wie beispielsweise die schweizerische Verrechnungssteuer).
- Im ordentlichen Steuererklärungsverfahren erfasst die Veranlagungsbehörde der aargauischen Gemeinde X. die selben Erträge mit der Einkommenssteuer.
Um eine mögliche Doppelbesteuerung solcher Wertschriftenerträge zu vermeiden, kann die steuerpflichtige Person bei der ESTV sowie beim Kantonalen Steueramt die nötigen Informationen und Formulare besorgen.
Kursliste der ESTV
Die Kursliste der ESTV enthält eine Übersicht über die Entlastung von ausländischen Steuern mit den Prozentsätzen der nicht rückforderbaren ausländischen Steuern.
Im Weiteren gibt die Kursliste der ESTV darüber Auskunft, ob und in welchem Umfang ein Rückerstattungsanspruch beim ausländischen Staat geltend gemacht werden kann.
Rückerstattungsformulare
Die Rückerstattungsformulare und Merkblätter für die einzelnen ausländischen Staaten sind auf der Internetseite der ESTV > Verrechnungssteuer abrufbar.
Ergänzungsblatt DA-1
Das Ergänzungsblatt DA-1 ist im EasyTax-Programm elektronisch enthalten.
Falls nicht EasyTax verwendet wird, kann das Ergänzungsblatt DA-1 ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden.
Steuerrückbehalt USA
Der beim Bezug von amerikanischen Dividenden und Zinsen über eine schweizerische Zwischenstelle (beispielsweise Bank) erhobene zusätzliche Steuerrückbehalt kann zurückgefordert werden.
Steuerrückbehalt
Bruttobetrag Dividenden USA (= 100 Prozent)
./. 15 Prozent nicht rückforderbare, in den USA belastete Quellensteuer
./. 15 Prozent in der Schweiz erhobener, zusätzlicher Steuerrückbehalt
= Nettoauszahlung (= 70 Prozent)
Der in der Schweiz erhobene zusätzliche Steuerrückbehalt kann vollumfänglich zurückgefordert werden. Die Rückforderung ist vergleichbar mit der schweizerischen Verrechnungssteuer.
Rückerstattungsformular
Das Rückerstattungsformular (W-9) und die Erläuterungen sind auf der Internetseite der ESTV > Verrechnungssteuer abrufbar.
Eine Rückzahlung ist nur möglich, wenn der zusätzliche Steuerrückbehalt belegt ist.
Ergänzungsblatt RUS
Das Ergänzungsblatt RUS ist in der Steuererklärungssoftware EasyTax elektronisch enthalten. Falls nicht EasyTax verwendet wird, kann das Ergänzungsblatt RUS ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden.
Rückerstattungsformulare
- DA-1 23 Ergänzungsblatt Anrechnung ausländische Quellensteuern 2023 (PDF, 2 Seiten, 133 KB)
- RUS 23 Ergänzungsblatt zusätzlicher Steuerrückbehalt USA 2023 (PDF, 2 Seiten, 134 KB)
Erläuterungen
- Anrechnung ausländischer Quellensteuern (PDF, 2 Seiten, 130 KB)
- zusätzlicher Steuerrückbehalt USA (PDF, 1 Seite, 14 KB)
Rechtliche Grundlagen
Eidgenössische Steuererlasse
- Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (SR 672.201)
- Verordnung zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen (SR 672.933.61)