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Steuerarten

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer wird durch den Kanton, die Gemeinden und den Bund als sogenannte "Steuerhoheiten" erhoben.

Grundsatz

Für die Besteuerung gilt das Bruttoprinzip. Es sind alle Bestandteile des Einkommens und alle Abzüge zu bescheinigen bzw. zu deklarieren.

Kategorien von Einkünften

Grundsätzlich unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte der Einkommenssteuer. Die steuerfreien Einkünfte sind gesetzlich abschliessend festgehalten.

Die Einkünfte werden regelmässig in vier Kategorien unterteilt:

Erwerbseinkünfte

Beispiele sind:

  • Unselbstständiger Erwerb inklusive erhaltene Naturalleistungen aus Arbeitsverhältnis
  • Selbstständiger Erwerb inklusive selbst verbrauchte Waren und Dienstleistungen aus dem eigenen Geschäft

Ertragseinkünfte

Beispiele sind:

  • Bewegliches Vermögen (zum Beispiel Dividenden, Kryptowährungen)
  • Unbewegliches Vermögen (zum Beispiel Mietzinseinnahmen)

Ersatzeinkünfte

Beispiele sind:

  • Erwerbsersatz
  • Vorsorgeleistungen

Übrige Einkünfte

Beispiele sind:

  • Zahlungen bei Tod sowie für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile
  • Lotterien und lotterieähnlichen Veranstaltungen, abzüglich der gesetzlich vorgesehenen.Einsatzkosten.

Kategorien von Abzügen

Die Abzüge werden regelmässig in drei Kategorien unterteilt:

Gewinnungskosten

  • Bei unselbstständigem Erwerb: Berufskosten
  • Bei selbstständigem Erwerb: Geschäftsunkosten

Allgemeine Abzüge

Beispiele sind:

  • Schuldzinsenabzug, Krankheitskostenabzug und pauschaler Versicherungsabzug

Sozialabzüge

Beispiele sind:

  • Kinderabzug, Unterstützungsabzug und Invalidenabzug

Wer bezahlt Einkommenssteuer?

Der Einkommenssteuer unterworfen sind alle natürlichen Personen, die Einkünfte erzielen:

  • junge Erwachsene in Berufsausbildung / Lehre
  • unselbstständig Erwerbende (sogenannte "Lohnempfänger/innen");
  • selbstständig Erwerbende (beispielsweise Einzelunternehmer/innen, Ärzte/Ärztinnen, Anwälte/Anwältinnen)
  • Bezüger/innen von Ersatzeinkommen (beispielsweise Altersrenten).

Quellensteuerpflichtige Erwerbstätige unterliegen für ihre Einkünfte der Quellensteuer.