Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird durch den Kanton, die Gemeinden und den Bund als sogenannte "Steuerhoheiten" erhoben.
Grundsatz
Für die Besteuerung gilt das Bruttoprinzip. Es sind alle Bestandteile des Einkommens und alle Abzüge zu bescheinigen bzw. zu deklarieren.
Kategorien von Einkünften
Grundsätzlich unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte der Einkommenssteuer. Die steuerfreien Einkünfte sind gesetzlich abschliessend festgehalten.
Die Einkünfte werden regelmässig in vier Kategorien unterteilt:
Erwerbseinkünfte
Beispiele sind:
- Unselbstständiger Erwerb inklusive erhaltene Naturalleistungen aus Arbeitsverhältnis
- Selbstständiger Erwerb inklusive selbst verbrauchte Waren und Dienstleistungen aus dem eigenen Geschäft
Ertragseinkünfte
Beispiele sind:
- Bewegliches Vermögen (zum Beispiel Dividenden, Kryptowährungen)
- Unbewegliches Vermögen (zum Beispiel Mietzinseinnahmen)
Ersatzeinkünfte
Beispiele sind:
- Erwerbsersatz
- Vorsorgeleistungen
Übrige Einkünfte
Beispiele sind:
- Zahlungen bei Tod sowie für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile
- Lotterien und lotterieähnlichen Veranstaltungen, abzüglich der gesetzlich vorgesehenen.Einsatzkosten.
Kategorien von Abzügen
Die Abzüge werden regelmässig in drei Kategorien unterteilt:
Gewinnungskosten
- Bei unselbstständigem Erwerb: Berufskosten
- Bei selbstständigem Erwerb: Geschäftsunkosten
Allgemeine Abzüge
Beispiele sind:
- Schuldzinsenabzug, Krankheitskostenabzug und pauschaler Versicherungsabzug
Sozialabzüge
Beispiele sind:
- Kinderabzug, Unterstützungsabzug und Invalidenabzug
Wer bezahlt Einkommenssteuer?
Der Einkommenssteuer unterworfen sind alle natürlichen Personen, die Einkünfte erzielen:
- junge Erwachsene in Berufsausbildung / Lehre
- unselbstständig Erwerbende (sogenannte "Lohnempfänger/innen");
- selbstständig Erwerbende (beispielsweise Einzelunternehmer/innen, Ärzte/Ärztinnen, Anwälte/Anwältinnen)
- Bezüger/innen von Ersatzeinkommen (beispielsweise Altersrenten).
Quellensteuerpflichtige Erwerbstätige unterliegen für ihre Einkünfte der Quellensteuer.
Informationen
Tarif
- Tarif für die Einkommenssteuer (ab 2024) (PDF, 67 Seiten, 1,9 MB)
- Tarif für die Einkommenssteuer (2020-2023) (PDF, 64 Seiten, 481 KB)
- Tarif für die Einkommenssteuer (2019) (PDF, 621 KB)
- Tarif für die Einkommenssteuer (2015-2018) (PDF, 80 Seiten, 478 KB)