Erbschafts- und Schenkungssteuern
Die Erbschafts- und Schenkungssteuern sind Rechtsverkehrs- beziehungsweise Rechtsübertragungssteuern. Besteuert werden die Übertragung oder der Übergang von Rechten an Vermögen.
Grundsatz
Der Besteuerung unterliegt das Vermögen, das durch gesetzliche Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Schenkung oder eine andere Leistung der empfangenden Person gegenübersteht.
Keine Erbschafts- und Schenkungssteuern entrichten Nachkommen, Eltern sowie Eheteile und in eingetragener Partnerschaft lebende Personen, wenn der Vermögensanfall während der Ehe oder während der eingetragenen Partnerschaft erfolgt ist.
Steuerberechnung
Die Steuer wird nach dem steuerbaren Betrag des Vermögensanfalls sowie nach dem Verwandtschaftsgrad der steuerpflichtigen Person zur erblassenden, schenkenden oder zuwendenden Person berechnet.
Für die Verwandtschaftsgrade gelten die folgenden Klassen:
- Klasse 1: Personen, die mit der zuwendenden Person während mindestens 5 Jahren in Wohngemeinschaft (gleicher Wohnsitz) gelebt haben;
- Klasse 2: Geschwister und Grosseltern;
- Klasse 3: alle weiteren steuerpflichtigen Personen.
Für die Bestimmung der Klassen werden die gebende und die empfangende Person des Vermögensanfalls gleich behandelt wie der andere Eheteil, sofern sich dadurch eine günstigere Klasse ergibt.
Der Tarif für die Erbschafts- und Schenkungssteuern ist unter "Mehr zum Thema" publiziert.
Richtlinien Inventarisation (RI)
PDF-Version
Die Dokumente der "Richtlinien Inventarisation (RI)" können nach Bedarf ausgedruckt und – den Register-Nummern folgend – abgelegt werden. Der jeweilige aktuelle Stand der RI ist aus der Tabelle ersichtlich.
Adressatenkreis
Die RI richten sich an die Inventurämter der aargauischen Gemeinden. Sie sind aber auch für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich.
Vorbehalte
Soweit die RI Ausführungen zu nicht erbschaftssteuerlich relevanten Themen enthalten, haben diese keinen Richtliniencharakter, sondern sind nur informativer Natur. Richtigkeit und Aktualität dieser Ausführungen sind nicht gewährleistet. Dies betrifft u.a. Ausführungen zu den Themen Güterrecht, Erbrecht und Erbschaftsinventare. Es ist nicht Aufgabe des Kantonalen Steueramtes, Fragen zu den erwähnten Themen zu beantworten.
Register | Titel | Stand |
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- () | Inhaltsübersicht / Inhaltsverzeichnisse pro Register (PDF, 12 Seiten, 112 KB) | Oktober 2012 |
Register | Titel | Stand |
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08 | Erbrecht (PDF, 12 Seiten, 119 KB) | Dezember 2022 |
09 | Erbschafts- & Schenkungssteuern (PDF, 14 Seiten, 391 KB) | 23. Dezember 2022 |
10 | Anleitung zum Ausfüllen der Veranlagungsformulare, Musterveranlagungen (PDF, 141 KB) | Dezember 2022 |
- () | Anhänge Register 10, Übersicht (PDF, 1 Seite, 9 KB) | Oktober 2012 |
- () | Anhang Musterveranlagung 3 (PDF, 2 Seiten, 27 KB) | Oktober 2012 |
- () | Anhang Musterveranlagung 4b (PDF, 2 Seiten, 26 KB) | Oktober 2012 |
- () | Anhang Musterveranlagung 5 (PDF, 2 Seiten, 24 KB) | Oktober 2012 |
- () | Anhang Musterveranlagung 6 (PDF, 2 Seiten, 24 KB) | Oktober 2012 |
- () | Anhang Musterveranlagung 7 (PDF, 2 Seiten, 24 KB) | Oktober 2012 |
Register | Titel | Stand |
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11 | Übersicht der wichtigsten Änderungen
| Publikation folgt nach |
12 | Gesetzeshinweise / Abkürzungen | Publikation folgt nach |
Tarif
Arbeitshilfe
- Zuwendungen (Spenden) an Institutionen (Steuerperiode 2023) (PDF, 33 Seiten, 351 KB)
- Zuwendungen (Spenden) an Institutionen (Steuerperiode 2022) (PDF, 33 Seiten, 316 KB)
- Zuwendungen (Spenden) an Institutionen (Steuerperiode 2021) (PDF, 443 KB)
- Zuwendungen (Steuerperiode 2020) (PDF, 311 KB)
- Zuwendungen (Steuerperiode 2019) (PDF, 31 Seiten, 249 KB)
- Zuwendungen (Steuerperiode 2018) (PDF, 31 Seiten, 229 KB)
- Zuwendungen (Steuerperiode 2017) (PDF, 31 Seiten, 193 KB)