Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer findet Anwendung bei Veräusserungen von im Kanton Aargau gelegenen (Privat-)Grundstücken.
Zuständigkeit
Die Gemeinde des gelegenen Grundstücks ist für das Veranlagungs- und Bezugsverfahren der Grundstückgewinnsteuer zuständig. Das Gemeindesteueramt führt die Untersuchungen durch und bewahrt die Akten auf. Die Steuerkommission der Gemeinde erlässt die Veranlagungsverfügung. Die Finanzverwaltung der Gemeinde bezieht die Steuer.
Tarif für die Steuerberechnung
Die Steuer wird in Prozenten des steuerbaren Grundstückgewinns berechnet.
Prozentsätze | Zeitdauer |
---|---|
40 % | bis zum vollendeten 1. Besitzjahr |
38 % | bis zum vollendeten 2. Besitzjahr |
36 % | bis zum vollendeten 3. Besitzjahr |
34 % | bis zum vollendeten 4. Besitzjahr |
32 % | bis zum vollendeten 5. Besitzjahr |
30 % | bis zum vollendeten 6. Besitzjahr |
28 % | bis zum vollendeten 7. Besitzjahr |
26 % | bis zum vollendeten 8. Besitzjahr |
24 % | bis zum vollendeten 9. Besitzjahr |
22 % | bis zum vollendeten 10. Besitzjahr |
20 % | bis zum vollendeten 11. Besitzjahr |
19 % | bis zum vollendeten 12. Besitzjahr |
18 % | bis zum vollendeten 13. Besitzjahr |
17 % | bis zum vollendeten 14. Besitzjahr |
16 % | bis zum vollendeten 15. Besitzjahr |
15 % | bis zum vollendeten 16. Besitzjahr |
14 % | bis zum vollendeten 17. Besitzjahr |
13 % | bis zum vollendeten 18. Besitzjahr |
12 % | bis zum vollendeten 19. Besitzjahr |
11 % | bis zum vollendeten 20. Besitzjahr |
10 % | bis zum vollendeten 21. Besitzjahr |
9 % | bis zum vollendeten 22. Besitzjahr |
8 % | bis zum vollendeten 23. Besitzjahr |
7 % | bis zum vollendeten 24. Besitzjahr |
6 % | bis zum vollendeten 25. Besitzjahr |
5 % | ab dem vollendeten 25. Besitzjahr |