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Steuerarten

Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer wird durch den Kanton und die Gemeinden als sogenannte "Steuerhoheiten" erhoben.

Grundsatz

Die Vermögenssteuer ist eine Ergänzungssteuer zur Einkommenssteuer und wird unabhängig von der Höhe des Einkommens erhoben. Sie wird somit auch für Gegenstände erhoben, welche die Steuerpflichtigen vorgängig mit ihren (steuerbaren) Einkünften finanziert haben. Der Vermögenssteuer unterliegt das gesamte Reinvermögen.

Für die Besteuerung gilt das Bruttoprinzip. Es sind alle Vermögenswerte (Aktiven) einerseits und alle Verpflichtungen (Passiven) andererseits per Stichtag 31. Dezember auszuweisen.

Kategorien von Vermögen

Das Vermögen wird regelmässig in die beiden Kategorien bewegliches und unbewegliches Vermögen unterteilt:

Bewegliches Vermögen

Dazu gehören beispielsweise Schmucksammlungen, Wertschriften (z. B. auch Kryptowährungen), Beteiligungen, Forderungen samt fälligen Zinsen, immaterielle Güterrechte (Patente).

Unbewegliches Vermögen

Dabei handelt es sich um Grundstücke im Sinne des Zivilrechts sowie des Steuerrechts.

Ausnahmen

Die steuerfreien Vermögensteile sind gesetzlich abschliessend aufgezählt. Nicht der Vermögenssteuer unterliegen der Hausrat und die persönlichen Gebrauchsgegenstände.