Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer wird durch den Kanton und die Gemeinden als sogenannte "Steuerhoheiten" erhoben.
Grundsatz
Die Vermögenssteuer ist eine Ergänzungssteuer zur Einkommenssteuer und wird unabhängig von der Höhe des Einkommens erhoben. Sie wird somit auch für Gegenstände erhoben, welche die Steuerpflichtigen vorgängig mit ihren (steuerbaren) Einkünften finanziert haben. Der Vermögenssteuer unterliegt das gesamte Reinvermögen.
Für die Besteuerung gilt das Bruttoprinzip. Es sind alle Vermögenswerte (Aktiven) einerseits und alle Verpflichtungen (Passiven) andererseits per Stichtag 31. Dezember auszuweisen.
Kategorien von Vermögen
Das Vermögen wird regelmässig in die beiden Kategorien bewegliches und unbewegliches Vermögen unterteilt:
Bewegliches Vermögen
Dazu gehören beispielsweise Schmucksammlungen, Wertschriften (z. B. auch Kryptowährungen), Beteiligungen, Forderungen samt fälligen Zinsen, immaterielle Güterrechte (Patente).
Unbewegliches Vermögen
Dabei handelt es sich um Grundstücke im Sinne des Zivilrechts sowie des Steuerrechts.
Ausnahmen
Die steuerfreien Vermögensteile sind gesetzlich abschliessend aufgezählt. Nicht der Vermögenssteuer unterliegen der Hausrat und die persönlichen Gebrauchsgegenstände.
Informationen
- Steuersubjekt (PDF, 1 Seite, 26 KB)
- Bewertung (PDF, 3 Seiten, 34 KB)
- Bewertung von Geschäftsvermögen (PDF, 2 Seiten, 29 KB)
- Hinweise zu Kryptowährungen
Tarif
- Tarif für die Vermögenssteuer (ab 2024) (PDF, 39 Seiten, 1,3 MB)
- Tarif für die Vermögenssteuer (2020-2023) (PDF, 37 Seiten, 328 KB)
- Tarif für die Vermögenssteuer (2019) (PDF, 571 KB)
- Tarif für die Vermögenssteuer (2014-2018) (PDF, 45 Seiten, 1,7 MB)