Berechnungsperiode
Steuerjahr
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Hinweise zu Berechnungen ab 2014
Mit der Teilrevision des Steuergesetzes auf 1.1.2014 haben die Berechnungsgrössen der Jahressteuer nach § 45 StG (30% statt 40% des ordentlichen Tarifs; bei einem Mindestsatz von 1%) geändert.