Hauptmenü

Grundstückschätzung / Liegenschaften

Neubewertung der Liegenschaften

Die Liegenschaften im Kanton Aargau werden per 1. Januar 2025 neu bewertet.

Per 1. Januar 2025 erfolgt die Neubewertung aller Liegenschaften auf einer aktuellen Wertbasis und mit einem neuen Bewertungsmodell. Die wichtigsten Änderungen umfassen die Anhebung der Eigenmietwerte auf 62 Prozent der Marktmiete und die Aktualisierung der Vermögenssteuerwerte. Im Zuge dieser Anpassungen wurde auch das Bewertungsverfahren modernisiert.

Provisorische Steuerrechnung 2025

In der provisorischen Steuerrechnung 2025 sind die voraussichtlichen Auswirkungen der Steuergesetzrevisionen bereits berücksichtigt. Wesentlichen Einfluss auf den Rechnungsbetrag der provisorischen Steuerrechnung können die Anpassungen der Vermögenssteuerwerte und Eigenmietwerte aufgrund der allgemeinen Neubewertung 2025 der Liegenschaften haben. Der Versand der Schätzungsverfügungen der allgemeinen Neubewertung 2025 erfolgt diesen Herbst. Auf diesen Schätzungsverfügungen sind die individuellen Vermögenssteuerwerte und Eigenmietwerte ersichtlich.

Was ändert sich?

Mit der Steuergesetzrevision "Schätzungswesen", die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, werden im Kanton Aargau bedeutende Änderungen in der Liegenschaftsbewertung eingeführt. In einem ersten Schritt werden alle rund 250'000 Liegenschaften neu bewertet. Dies ist nötig, da die letzte umfassende Schätzung von 1998 stammt und die Immobilienpreise seither stark gestiegen sind. Mit dem neuen Verfahren wird der Wert der Liegenschaft auf Basis aktueller Marktdaten ermittelt und festgelegt.

Auch der Eigenmietwert wird angepasst. Der Eigenmietwert ist jener Betrag, den Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer als fiktives Einkommen versteuern müssen, wenn diese in ihrer eigenen Immobilie wohnen. Er ist seit dem 1. Januar 2025 auf 62 Prozent der Marktmiete festgelegt.

Im Zuge der Anpassungen wurde zudem das Bewertungsverfahren zur Schätzung der Liegenschaften modernisiert und digitalisiert, was zu einer effizienteren und genaueren Durchführung führt. Mit dem neuen Verfahren basiert die Bewertung auf statistisch ausgewerteten Kauf- und Mietpreisen. Damit entfällt für die Wertermittlung die bisher übliche Objektbesichtigung.

Konsequenzen für Liegenschaftseigentümer/innen

Die Revision des Schätzungswesens im Kanton Aargau bringt wichtige Änderungen für Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer mit sich. Der Eigenmietwert wird auf 62 Prozent der Marktmiete angehoben, was zu einer Erhöhung der Steuerlast für Eigenheimbesitzer/innen führen kann. Gleichzeitig werden die Vermögenssteuerwerte aktualisiert, da die bisherige Wertbasis von 1998 nicht mehr den aktuellen Immobilienpreisen entspricht. Dies kann zu einer höheren Vermögenssteuer führen.

Warum wurde die Liegenschaftsbewertung angepasst?

Der Kanton Aargau muss aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils vom 16. September 2020 die Eigenmietwertbesteuerung anpassen. Gleichzeitig besteht Handlungsbedarf bei den Vermögenssteuerwerten, da diese auf einer veralteten Wertbasis von 1998 beruhen und nicht mehr den aktuellen Verkehrswerten entsprechen. Diese Praxis widerspricht dem Bundesrecht. Da die bisherige Aargauer Praxis diese Vorgaben nicht erfüllt, wurde eine erneute Revision nach 2016 erforderlich.

Neubewertung von Liegenschaften: Automatischer Prozess und Übergangsregelung

Die Neubewertung von Liegenschaften wird in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt, ohne dass Eigentümerinnen und Eigentümer selbst aktiv werden müssen. Im Herbst 2025 beginnt der Versand der rechtskräftigen Neubewertungen, wobei mit einer zweijährigen Übergangsphase gerechnet wird, bis alle Betroffenen ihre aktualisierten Werte erhalten haben.

Wichtig zu beachten ist, dass nur Schätzungen, die nach altem Recht bereits rechtskräftig sind, neu eröffnet und nach neuem Recht beurteilt werden. Für offene Fälle, insbesondere Änderungen aus der Steuerperiode 2024 oder früher, gilt eine besondere Regelung: Diese müssen zuerst nach altem Recht abgeschlossen werden. Diese Vorgehensweise gewährleistet einen rechtskonformen und geordneten Übergang und verhindert Komplikationen bei laufenden Verfahren.

Allgemeine Fragen

Was ändert sich beim Schätzungswesen des Kantons Aargau?

Im Zuge der Steuergesetzrevision des Schätzungswesen passt der Kanton Aargau die Eigenmiet- und Vermögensteuerwerte aller Liegenschaften an eine aktuelle Wertbasis an. Für die Schätzung der Markt- und Mietwerte führt er ein neues Bewertungsverfahren ein, das auf statistisch ausgewerteten Kauf- und Mietpreisen basiert.

Warum werden diese Änderungen vorgenommen?

Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat in seinem Urteil vom 16. September 2020 den Kanton verpflichtet, seine Praxis der Eigenmietwertbesteuerung grundlegend zu überarbeiten. So ist die Eigenmietwertbesteuerung bei einer Vielzahl selbstbewohnter Liegenschaften gemäss dem Urteil des Verwaltungsgerichts rechtswidrig.

Das Bundesrecht schreibt vor, dass der Eigenmietwert in jedem Einzelfall die Mindestschwelle von 60 Prozent der Marktmiete betragen muss. Die aktuelle Aargauer Praxis kann diese Vorgabe nicht durchgängig gewährleisten, weshalb eine erneute Revision nach der letzten Anpassung der Eigenmietwerte per 2016 notwendig wurde.

Wann treten die Änderungen in Kraft?

Die Änderungen sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

Fragen zu der Neubewertung

Wann erhalte ich die Neubewertung meiner Liegenschaft?

Das kantonale Steueramt wird etwa 250'000 Neuschätzungen vornehmen. Der Versand der neuen Schätzungen ist ab Herbst 2025 geplant. Es wird mit einer zweijährigen Übergangsphase gerechnet, bis alle Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Neuschätzungen erhalten haben.

Muss ich selbst aktiv werden, um den neuen Schätzungswert zu erhalten?

Nein, die neuen Werte werden Ihnen automatisch zugestellt.

Wie oft werden die Schätzungswerte in Zukunft angepasst?

Mit der Einführung des neuen Schätzungswesens erfolgen die Neubewertungen alle 5 Jahre.

An wen kann ich mich bei Fragen oder Einwänden zur Neubewertung wenden?

Bei Fragen oder Einwänden können Sie sich an Ihr Gemeindesteueramt oder das kantonale Steueramt (Sektion Grundstückschätzung) wenden. Formelle Einsprachen werden vom kantonalen Steueramt bearbeitet.

Warum erhalte ich eine Neubewertung, obwohl ich nicht mehr Eigentümer/in der Liegenschaft bin?

In einigen Fällen könnte es vorkommen, dass Sie eine Neubewertung erhalten, obwohl Sie nicht mehr Eigentümer/in der Liegenschaft sind. Dies kann auf verspätete Grundbuchmeldungen zurückzuführen sein.

Fragen zur Eigenmietwertbesteuerung

Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum versteuern müssen. Er orientiert sich an der Miete, die bei einer Vermietung der Immobilie erzielt werden könnte.

Wer legt den neuen Eigenmietwert fest?

Die Sektion Grundstückschätzung des kantonalen Steueramts legt den Eigenmietwert fest.

Was ändert sich bei der Eigenmietwertbesteuerung mit der Neubewertung ab 1. Januar 2025?

Die Eigenmietwerte werden neu auf 62 Prozent der Marktmiete angepasst.

Wer ist von der Erhöhung betroffen?

Die Anpassung betrifft alle Wohneigentümerinnen und -eigentümer, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen, einschliesslich der Ferienhäuser und Zweitwohnsitze.

Was bedeutet die Erhöhung für mich finanziell?

Die genauen finanziellen Auswirkungen hängen von der individuellen Situation ab. Grundsätzlich führt ein höherer Eigenmietwert zu einem höheren steuerbaren Einkommen.

Wird es weitere Änderungen beim Eigenmietwert geben?

Auf Bundesebene wird aktuell über eine mögliche Abschaffung des Eigenmietwerts diskutiert. Das eidgenössische Parlament hat der Abschaffung des Eigenmietwertes sowie der Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften im Dezember 2024 zugestimmt. Der Eigenmietwert wird nur abgeschafft, falls die Objektsteuer auf Zweitliegenschaften eingeführt wird. Und diese Einführung unterliegt noch der obligatorischen Volksabstimmung. Der genaue Zeitplan der Volksabstimmung und deren Umsetzung bei einer allfälligen Annahme sind jedoch noch offen.

Fragen zum Vermögenssteuerwert

Was ändert sich bei der Vermögenssteuer?

Ab dem 1. Januar 2025 wird im Kanton Aargau die Neubewertung aller Liegenschaften auf einer aktuellen Wertbasis eingeführt. Dies führt in den meisten Fällen zu einer Erhöhung der Vermögenssteuerwerte, da die Wertbasis vom Jahr 1998 auf das 2. Quartal 2024 aktualisiert wird.

Wer ist von den Änderungen betroffen?

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften im Kanton Aargau sind von den Änderungen betroffen.

Wie wirkt sich die Erhöhung des Vermögenssteuerwerts auf meine Steuern aus?

Die Erhöhung des Vermögenssteuerwerts wird in vielen Fällen zu einer höheren Vermögenssteuer führen. Die genaue Auswirkung hängt von Ihrem individuellen Vermögen und den geplanten Entlastungsmassnahmen ab.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Vermögenssteuerwert und dem Eigenmietwert?

Ja, beide Werte hängen von dem durch das Schätzungsverfahren individuell ermittelten Schätzungswert Ihrer Liegenschaft ab.