Wohnsitz-/Ansässigkeitsbescheinigungen beantragen
Beantragen Sie schnell und einfach Wohnsitz- und Ansässigkeitsbescheinigungen für amtliche und steuerliche Zwecke im In- und Ausland.
Hier finden Sie alles Wissenswerte über die Beantragung von Bescheinigungen für amtliche und steuerliche Zwecke für in- und ausländische Behörden.
Zudem erhalten Sie nützliche Informationen zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Sie benötigen eine Ansässigkeitsbescheinigung für eine Schweizer Behörde?
Hauptwohnsitzbescheinigungen werden für amtliche Zwecke benötigt, z.B. für Einbürgerungen, Rentenansprüche oder bei Eheschliessungen und werden von der aktuellen Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Eine Hauptwohnsitzbescheinigung kann unter folgendem Link direkt elektronisch bestellt werden: Hauptwohnsitzbescheinigung bestellen.
Ansässigkeitsbescheinigungen für schweizerische Behörden (z.B. für Banken) können Sie direkt bei Ihrem zuständigen Gemeindesteueramt bestellen. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an Ihre zuständige Gemeinde.
Sie benötigen eine Ansässigkeitsbescheinigung für eine ausländische Behörde?
Ansässigkeitsbescheinigungen, die von ausländischen Behörden im Zusammenhang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen benötigt werden, stellt die kantonale Behörde aus. Darin bestätigt das kantonale Steueramt schriftlich, dass eine natürliche oder juristische Person im Kanton Aargau unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Natürliche Personen
Wenn Sie jährlich eine Schweizer Steuererklärung ausfüllen und Ihre Steuern per Rechnung bezahlen, werden Sie ordentlich besteuert. Ansässigkeitsbescheinigungen für ordentlich besteuerte Personen im Kanton Aargau können direkt beim Kantonalen Steueramt, Sektion Verrrechnungssteuer und Wertschriftenbewertung, per E-Mail an ksta.vs@ag.ch bestellt werden.
Quellenbesteuerte Personen
Wenn Sie keine Schweizer Steuererklärung ausfüllen und Ihre Steuern direkt vom Lohn abgezogen werden, werden Sie quellenbesteuert. Ansässigkeitsbescheinigungen für quellenbesteuerte Personen im Kanton Aargau können direkt elektronisch über diesen Link bestellt werden: Bescheinigungen Quellensteuer.
Juristische Personen
Weitere Informationen zur Bestellung von Ansässigkeitsbescheinigungen für juristische Personen mit Sitz im Kanton Aargau finden Sie unter Bescheinigungen juristische Personen beantragen.
Weiterführende Informationen zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen
Die Schweiz hat zurzeit mit mehr als 100 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Weitere Informationen über die Funktion und die Kriterien der Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie unter folgendem Link: Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Abkommen zwischen den jeweiligen Staaten und der Schweiz sind unterschiedlich. Eine Übersicht über länderspezifische Steuerinformationen inklusive der verschiedenen Formulare je nach Land (alphabetisch geordnet) finden Sie unter folgendem Link: Formulare zur Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer.