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Steuerstrategie 2022–2030

Quelle Bilder: Michel Jaussi, Jiri Vurma, Ferrum, Kanton Aarau

Das Ziel der kantonalen Steuerstrategie ist die Stärkung des Kantons Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton.

In der Vergangenheit sind verschiedene Steuergesetzrevisionen zur Erfüllung von Einzelanliegen erfolgt. Mit der Steuerstrategie 2022–2030 wurde im Kanton Aargau zum ersten Mal mittels einer Auslegeordnung eine Gesamtperspektive eingenommen und diskutiert, wie die kantonale Steuerpolitik in den nächsten zehn Jahren aussehen soll.

Ziele

Gemäss der Vision "Steuern Aargau, weil es sich lohnt" verfolgt die Steuerstrategie das Ziel, die Attraktivität des Aargaus als Wohn- und Wirtschaftskanton nachhaltig zu steigern. Die Steuerstrategie 2022–2030 ist ein Projekt des interdepartementalen Programms Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort, welches der Regierungsrat im Frühjahr 2021 lanciert hat. Ziele des Programms sind die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Gesellschaft im Kanton Aargau sowie langfristig die Stärkung der volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Aargau.

Leitsätze

Im Jahr 2022 hat der Regierungsrat den Planungsbericht Steuerstrategie 2022–2030 ausgearbeitet und dem Grossen Rat vorgelegt. Im Planungsbericht wurden anhand von 20 Leitsätzen verschiedenste Massnahmen aufgezeigt, welche zur Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Aargau beitragen. Die Leitsätze beinhalten Massnahmen zu den Handlungsfeldern "juristische Personen", "natürliche Personen", "Gegenfinanzierung" sowie "flankierende Massnahmen". Der Grosse Rat hat den Planungsbericht Steuerstrategie 2022–2030 am 21. März 2022 beraten und die Leitsätze mit Anpassungen genehmigt.

Mit dem ersten Leitsatz wurde definiert, dass die Steuerstrategie grundsätzlich ertragsneutral ausgestaltet werden soll. Das heisst, Mindereinnahmen in den einen Bereichen sollen mit Mehreinnahmen in anderen Bereichen gegenfinanziert werden. Ausserdem wurde der Leitsatz "wettbewerbsfähige Steuern für juristische Personen" verabschiedet. Der Kanton Aargau soll sich somit für alle juristischen Personen bezüglich steuerlicher Wettbewerb im Vergleich zu den anderen Kantonen im Mittelfeld positionieren. Auch zu den natürlichen Personen hat der Grosse Rat einen Leitsatz verabschiedet. Für alle Haushaltstypen und für alle Einkommens- sowie Vermögensstufen positioniert sich der Kanton Aargau bezüglich der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit unter den attraktiven Kantonen und orientiert sich dabei an den Top10.

Vorgehen

Mit der per 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Steuergesetzrevision 2022 wurde die Massnahme "Reduktion obere Tarifstufe" (Leitsatz 3) im Handlungsfeld juristische Personen bereits umgesetzt. Mit der Steuergesetzrevision zum Schätzungswesen wurde der dringliche Handlungsbedarf bei der Vermögens- sowie Eigenmietwertbesteuerung angegangen (Leitsatz 14). Diese Steuergesetzrevision befindet sich bereits in Umsetzung, zumal ein Verwaltungsgerichtsurteil die beförderliche Umsetzung dieser gerichtlich verfügten Anpassungen insbesondere bezüglich Eigenmietwert verlangt. Ebenfalls einen dringenden Handlungsbedarf ergab sich bei der Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung (Leitsatz 5). Aus diesem Grund wurde auch diese Gesetzesänderung bereits durchgeführt.

Mit der "Steuergesetzrevision 2025" sollen im Sinne eines ersten Umsetzungspakets die Leitsätze aus der Steuerstrategie umgesetzt werden. Die Anhörung startet am 30. Mai 2023 und dauert bis am 31. August 2023.

Medienmitteilungen

DatumMedienmitteilungen
02.02.2023Der Kanton Aargau soll sich eine Steuerstrategie verschreiben
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