Datenschutz und Zugriffsrechte
Der Datenschutz und die Datensicherheit sind bei emedo von zentraler Bedeutung. Ihre Gesundheitsdaten werden sicher gespeichert und Sie entscheiden über die Zugriffsrechte.
Datenschutz
Das Gesetz schreibt vor, wie das elektronische Patientendossier organisatorisch und technisch abgesichert sein muss. Jeder Anbieter wird geprüft, zertifiziert und kontrolliert. Ihre Daten werden dezentral in verschiedenen Ablagen in der Schweiz abgelegt. Dies bringt Vorteile für die Datensicherheit.
Ihre Originaldokumente bleiben beim Leistungserbringer und werden von dort in Ihr emedo kopiert. Wenn Sie ein Dokument im emedo löschen, verbleibt das Original im System der behandelnden Gesundheitsfachperson.
Zugriffsrechte
Ihre Dokumente sind vor fremden Zugriffen geschützt. Sie bestimmen, wer ausser Ihnen Ihre Dokumente im elektronischen Patientendossier einsehen kann. Nur Gesundheitsfachpersonen können von Ihnen den Zugang zu Ihrem emedo erhalten. Dritte, wie Arbeitgeber, Krankenkassen oder Behörden, haben per Gesetz keinen Zugriff auf Ihr emedo.
Jede Person, die sich in Ihr Konto einloggt, muss sich eindeutig identifizieren. Jede Bearbeitung im emedo wird protokolliert und Sie können im Zugriffprotokoll die Bearbeitungen nachverfolgen.
Sie können Ihr emedo jederzeit wieder löschen.
Vertraulichkeitsstufen
Sie können den abgelegten Dokumenten Vertraulichkeitsstufen zuweisen. Neu erstellte Dokumente werden der Stufe "normal zugänglich" zugeordnet. Sie können die Dokumente als "eingeschränkt zugänglich" oder "geheim" einstufen. Bei sensiblen Daten können Gesundheitsfachpersonen im Einzelfall ein Dokument als "eingeschränkt zugänglich" einstufen.
Sie können Ihre persönlichen Einstellungen der Zugriffsrechte und die Vertraulichkeitsstufen der Dokumente jederzeit ändern.
Notfallzugriff
In einem medizinischen Notfall muss schnell gehandelt werden. Ihr emedo kann entscheidende Informationen enthalten. Bei einem Notfall haben daher Gesundheitsfachpersonen ohne vorgängige Erteilung eines Zugriffrechts Zugang zu Ihrem emedo. Bei einem Notfallzugriff erhalten Sie automatisch eine Nachricht per SMS oder per E-Mail. Sie können aber auch bei der Vertraulichkeitseinstufung den Notfallzugriff ausschliessen. Als "geheim" eingestufte Dokumente bleiben auch im Notfall unsichtbar.
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier EPDG (SR 816.1)