Politik und rechtliche Grundlagen
Das elektronische Patientendossier (EPD) ist ein wichtiges digitales Instrument für die Gesundheitsförderung und die Gesundheitsversorgung. Deshalb fördern sowohl der Bund als auch der Kanton Aargau die Etablierung des EPD in der Bevölkerung.
Einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung stellt das elektronische Patientendossier (EPD) dar. Alle behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten können darin abgelegt werden und sind jederzeit verfügbar.
Der Bundesrat will mit verschiedenen Massnahmen das EPD weiterentwickeln. Zukünftig soll das EPD von allen Fachpersonen im Gesundheitsbereich angewendet werden müssen. Der Kanton Aargau unterstützt und fördert die Stammgemeinschaft eHealth Aargau bei der Etablierung des elektronischen Patientendossiers in der Bevölkerung. Das EPD ist in der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2010, der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2030 und im Spitalgesetz verankert.
Gesundheitspolitische Gesamtplanung
Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030 wurde im August 2022 zur Anhörung freigegeben. Der Beschluss des Grossen Rats wird voraussichtlich Ende 2023 erfolgen.
- Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2010 (PDF, 126 Seiten, 4,4 MB)
- Gesundheitspolitische Gesamtplanung
- Dokumente zur Gesundheitspolitischen Gesamtplanung
- Regierungsrat stellt Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030 vor (Medienmitteilung)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
Gesetz über das elektronische Patientendossier EPDG (SAR 816.1)
Verordung über das elektronische Patientendossier (SAR 816.11)
Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier (SAR 816.111)
Kantonsebene
Spitalgesetz SpiG (SAR 331.200)
Datenschutzgesetz IDAG (SAR 150.700)
Gesundheitsgesetz GesG (SAR 301.100)