Laboratorium
Wer im Kanton Aargau eine Einrichtung als Labor betreiben möchte, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung. Sie finden nachstehend alle Informationen und Modalitäten der Gesuchseinreichung.
Der Betrieb eines medizinischen Labors ist gemäss Gesundheitsgesetz vom 20. Januar 2009 und der Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen vom 11. November 2009 bewilligungspflichtig. Sie finden die entsprechenden Modalitäten und Anforderungen für eine Antragsstellung im nachfolgenden Merkblatt:
Merkblatt zu Laboratorien mit Einbezug einer Zulassung zur OKP (PDF, 4 Seiten, 27 KB)
Für die Gesuchstellung wird zwingend ein Gesuchsformular benötigt. Die Gesuchstellung hat persönlich oder durch eine bevollmächtigte Vertretung zu erfolgen. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen und ausdrucken oder handschriftlich ergänzen. Als Beilagen reichen Kopien. Originale sind nicht nötig!
Gesuchsformular für eine Bewilligung als Laboratorium mit entsprechender Zulassung zur OKP
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Medizinalberufegesetz MedBG (SR 811.11)
- Verordnung über die Krankenversicherung KVV (SR 832.102)
- Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV (SR 832.112.31)