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Betriebsbewilligungen

Organisation der Psychotherapie

Betriebe, die als juristische Person organisiert sind und die angestellte Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten beschäftigen, benötigen für eine Tätigkeit ebendieser Personen eine Zulassung, dass sie zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein dürfen.

Provisorischer Tarif für Leistungen der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022

Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbstständig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Damit Psychotherapeuten eigenständig gegenüber der OKP abrechnen können, wird ein Tarif für die psychologische Psychotherapie benötigt. Eine Einigung betreffend Tarif kam bis am 1. Juli 2022 nicht zwischen allen Tarifpartnern zustande. Damit die psychologischen Therapeutinnen und Therapeuten ab diesem Datum ihre Leistungen trotzdem abrechnen können, hat die Abteilung Gesundheit einen provisorischen Tarif für Leistungen der psychologischen Psychotherapie von Fr. 2.58 pro Minute festgesetzt.

Gemäss der eidgenössischen Krankengesetzgebung können ambulante Einrichtungen von psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen Leistungen zulasten der OKP erbringen, wenn sie eine über entsprechende Zulassung des Kantons verfügen, in welchem sich die Einrichtung befindet.
Ambulante Einrichtungen umfassen dabei auch Ambulatorien, welche zu einer Klinik gehören, aber isoliert betrachtet keinen stationäre Einrichtung darstellen.

Alle Modalitäten, Einreichungsadresse sowie allfällige Gebühren finden Sie im folgenden Merkblatt:

Merkblatt zu den Gesuchsmodalitäten für eine OKP-Zulassung als Organisation der psychologischen Psychotherapie (PDF, 26 KB)

Für die Gesuchsstellung wird zwingend ein Gesuchsformular benötigt. Die Gesuchstellung hat persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu erfolgen. Das Formular können SIe am Computer ausfüllen und ausdrucken oder handschriftlich ergänzen. Als Beilagen (Punkt 3 des Merkblattes) reichen Kopien. Originale sind nicht nötig.

Gesuchsformular um Erteilung einer OKP-Zulassung als Organisation der psychologischen PsychotherapieDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

Rechtliche Grundlagen

Bundesebene

Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG (SR 832.10)
Verordnung über die Krankenversicherung KVV (SR 832.102)

Kantonale Ebene

Gesundheitsgesetz GesG (SAR 301.100)
Verordnung zum Gesundheitsgesetz (SAR 301.111)
Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen VBOB (SAR 311.121)
Patientenverordnung PatV (SAR 333.111)
Verordnung über die Gebühren in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Zivilschutz (SAR 301.151)