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Gesundheitsberufe

Mutationen

Veränderungen in den beruflichen und betrieblichen Verhältnissen müssen der Abteilung Gesundheit gemeldet werden. Dies umfasst die Wiederaufnahme, Beendigung oder örtliche Verlegung der Tätigkeit oder auch neue Stellvertreter oder Leitungspersonen in Betrieben.

Im Laufe einer Tätigkeit im Gesundheitsbereich können sich nach Erhalt der Berufsausübungsbewilligung oder der Betriebsbewilligung Änderungen ergeben. Gerade in Zeiten zunehmender Mobilität der Arbeitnehmenden geschehen solche Wechsel immer öfter. Diese Änderungen sind als sogenannte Mutationen der Abteilung Gesundheit schriftlich (als Brief an rechtsstehende Adresse oder als Email an info.gesundheitsberufe@ag.ch ) zu melden. Letztlich stellt eine ordnungsgemässe Meldung einen Teil der sorgfältigen Berufsausübung dar.

Sie können nachstehend für Ihren Fall entnehmen, wie Sie am besten vorgehen. Sollten mehrere Veränderungen gleichzeitig oder zeitlich nahe beieinander liegen können diese zusammengefasst werden. Hat der Wechsel bereits stattgefunden, ist die Mutation gleichwohl nachzumelden.

Bei bleibenden Unklarheiten können Sie Ihre Frage an die bereits genannten Adressen richten, sodass Ihnen das nötige Vorgehen aufgezeigt werden kann.

Änderungen bei der Berufsbewilligung

Innerkantonaler Wechsel des EinsatzortesMitteilung bis wann beim bisherigen Einsatzort und tagesgenauer Beginn beim neuen Ort.
Einstellung der TätigkeitMitteilung bis wann beim alten Ort und wo eine eventuelle spätere Tätigkeit fortgesetzt wird. Ihre Berufsausübungsbewilligung wird als inaktiv markiert; sie entfällt im Kanton Aargau in diesem Fall aber nur, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.
Wiederaufnahme der TätigkeitMitteilung ab wann genau und an welchem Ort die Tätigkeit wiederaufgenommen wird. Es wird weiter ein Grundrissplan vom neuen Tätigkeitsort, eine entsprechende Haftpflichtversicherung sowie ein aktueller Strafregisterauszug benötigt. Weitere Unterlagen können situativ von der Abteilung Gesundheit eingefordert werden.
Wechsel der ArbeitsprozenteMitteilung ab welchem Tag genau.
Wechsel der Leitung bei einer Apotheke / Drogeriesiehe bei Betriebsbewilligung Apotheke/Drogerien.
Wiederaufnahme der Tätigkeit als AssistentAngabe an welchem Ort und ab wann genau. Ihre Berufsausübungsbewilligung wird als inaktiv markiert; sie entfällt im Kanton Aargau in diesem Fall aber nur, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.
NamenswechselMitteilung unter Beilegung der Heiratsurkunde

Änderungen bei der Betriebsbewilligung

Wechsel der gesamtverantwortlichen LeitungspersonAnzeige über das jeweils untenstehende Mutationsformular mit den nötigen Angaben. Muss parallel eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) beantragt werden, wird Ihnen der angezeigte Wechsel gleichzeitig mit Ausstellung jener BAB ausgehändigt.
Wechsel der gesamtverantwortlichen Leitungsperson (nur Apotheken und Drogerien)Mitteilung des Austrittes durch die austretende/abtretende Person sowie die Einreichung der nötigen Stellvertretergesuche durch die neue Leitung. Jene muss für alle Personen mit einer Stellvertretung ein Gesuch mittels Formular "Stellvertretung" beantragen. Beilagen sind nicht notwendig. Sollte die Leitung neu auch als Stellvertreter in der gleichen Apotheke bleiben, kann für diese auf eine Formulareinreichung verzichtet werden.
Wechsel der StellvertretungAnzeige über das jeweils untenstehende Mutationsformular mit den nötigen Angaben wie die Einreichung der fachlichen Diplome und eines aktuellen Lebenslaufes
Wechsel des OrtesAnzeige über das jeweils untenstehende Mutationsformular mit den nötigen Angaben wie eine Kopie des Grundrissplanes.
Veränderungen bei der juristischen PersonAnzeige über das jeweils untenstehende Mutationsformular mit den nötigen Angaben (neuer/angepasste Kopie des Handelsregisterauszuges)

Personelle Änderungen nebst der gesamtverantwortlichen Leitungsperson und deren Stellvertreter/in sind nicht meldepflichtig.
Mutationsformular bei Spitexen
Mutationsformular für ambulante ärztliche Einrichtungen
Mutationsformular für Organisationen der Physiotherapie
Mutationsformular für die übrigen Betriebsbewilligungen