Mutationen
Veränderungen in den beruflichen und betrieblichen Verhältnissen müssen der Abteilung Gesundheit gemeldet werden. Dies umfasst die Wiederaufnahme, Beendigung oder örtliche Verlegung der Tätigkeit oder auch neue Stellvertreter oder Leitungspersonen in Betrieben.
Im Laufe einer Tätigkeit im Gesundheitsbereich können sich nach Erhalt der Berufsausübungsbewilligung oder der Betriebsbewilligung Änderungen ergeben. Gerade in Zeiten zunehmender Mobilität der Arbeitnehmenden geschehen solche Wechsel immer öfter. Diese Änderungen sind als sogenannte Mutationen der Abteilung Gesundheit schriftlich (als Brief an rechtsstehende Adresse oder als Email an info.gesundheitsberufe@ag.ch ) zu melden. Letztlich stellt eine ordnungsgemässe Meldung einen Teil der sorgfältigen Berufsausübung dar.
Sie können nachstehend für Ihren Fall entnehmen, wie Sie am besten vorgehen. Sollten mehrere Veränderungen gleichzeitig oder zeitlich nahe beieinander liegen können diese zusammengefasst werden. Hat der Wechsel bereits stattgefunden, ist die Mutation gleichwohl nachzumelden.
Bei bleibenden Unklarheiten können Sie Ihre Frage an die bereits genannten Adressen richten, sodass Ihnen das nötige Vorgehen aufgezeigt werden kann.
Änderungen bei der Berufsbewilligung
Änderungen bei der Betriebsbewilligung
Personelle Änderungen nebst der gesamtverantwortlichen Leitungsperson und deren Stellvertreter/in sind nicht meldepflichtig.
Mutationsformular bei Spitexen
Mutationsformular für ambulante ärztliche Einrichtungen
Mutationsformular für Organisationen der Physiotherapie
Mutationsformular für die übrigen Betriebsbewilligungen
Rechtliche Grundlagen
Kantonsebene
Gesundheitsgesetz GesG (SAR 301.100)
Verordnung zum Gesundheitsgesetz (SAR 301.111)
Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen VBOB (SAR 311.121)
Verordnung über die Gebühren in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Zivilschutz (SAR 301.151)
Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung HBV (SAR 351.115)