Schadensminderung und Risikominimierung
Die Schadensminderung umfasst Massnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Risiken des Suchtmittelkonsums zu verringern und damit körperliche, psychische und soziale Schäden zu minimieren. Damit geht auch eine Verringerung der negativen Folgen des Suchtmittelkonsums für die Konsumierenden und für die Gesellschaft einher.
Zur Schadensminderung bei Suchterkrankungen gibt es im Kanton unterschiedliche Massnahmen. Diese Massnahmen sollen soziale und gesundheitliche Risiken von Sucht und Substanzkonsum reduzieren. Im Vordergrund steht dabei die Stärkung der Lebensqualität der suchtbetroffenen Menschen.
Angebote zur Schadensminderung
Opiatsubstitution
Unter einer substitutionsgestützten Behandlung wird die strukturierte, systematisch geplante und durchgeführte Behandlung von Opioidabhängigen verstanden, Dabei stellt das Medikament nur ein Element innerhalb eines umfassenden Behandlungsplans dar. Substitutionsbehandlungen verfolgen in erster Linie das Ziel, eine gesundheitliche und soziale Stabilisierung einer abhängigen Person zu erreichen. Betäubungsmittelgestützte Substitutionsbehandlungen mit Opioiden (Methadon, Levomethadon, Buprenorphin oder Morphin) bedürfen einer kantonalen Bewilligung. Die Bewilligung wird auf Antrag des behandelnden Arztes / der behandelnden Ärztin patientenbezogen vom Kantonsärztlichen Dienst erteilt.
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Benzodiazepinsubstitution
Benzodiazepine sind psychotrope Stoffe und gehören zu den dem Betäubungsmittelgesetz unterstellten Substanzen. Die Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen mit Benzodiazepinen erfordert eine kantonale Bewilligung. Diese wird der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt patientenbezogen vom Kantonsärztlichen Dienst erteilt.
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Spritzenabgabe
Die ambulanten Suchtberatungsstellen des Kantons geben während den Öffnungszeiten kostenlos saubere Spritzen an Suchtbetroffene ab.
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