Die Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz
Seit 1. Januar 2014 ist die Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz mit Sitz bei der bisherigen Ethikkommission beider Basel für die Beurteilung von Forschungsuntersuchungen am Menschen zuständig.
Mit der Inkraftsetzung der neuen Humanforschungsgesetzgebung per 1. Januar 2014 wurde die Ethikkommission AG/SO aufgelöst und in eine gemeinsame Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (EKNZ) überführt. Die EKNZ erbringt unter der Leitung des Kantons Basel-Stadt als gemeinsame Ethikkommission der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Luzern, Solothurn, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug die gemäss Humanforschungsgesetzgebung geforderten Aufgaben und Leistungen. Die dazu notwendigen Beschlüsse für den Kanton Aargau erfolgten am 6. November 2013.
Amendments, Meldungen (SAE/SUSAR/etc.) sowie sämtliche weitere Dokumente sind ausschliesslich in Basel einzureichen.
Aktuelle Angaben finden Sie auf der Webseite der Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz.
Die postalische Adresse zur Einreichung der Gesuche lautet:
- Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz EKNZ
Hebelstrasse 53
4056 Basel
Telefon: 061 268 13 50
Fax: 061 268 13 51
E-Mail: eknz@bs.ch
- Schweizerische Ethikkommissionen für klinische Versuche – Informationen zu allen kantonalen Ethikkommissionen
- Schweizerische Ethikkommissionen für klinische Versuche – Arbeitsgemeinschaft
- Swissmedic – Informationen zu klinischen Versuchen
- Schweizerische Gesellschaft für Biomedizinische Ethik
- Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaft