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Gesundheitsversorgung

Die Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz

Seit 1. Januar 2014 ist die Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz mit Sitz bei der bisherigen Ethikkommission beider Basel für die Beurteilung von Forschungsuntersuchungen am Menschen zuständig.

Mit der Inkraftsetzung der neuen Humanforschungsgesetzgebung per 1. Januar 2014 wurde die Ethikkommission AG/SO aufgelöst und in eine gemeinsame Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (EKNZ) überführt. Die EKNZ erbringt unter der Leitung des Kantons Basel-Stadt als gemeinsame Ethikkommission der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Luzern, Solothurn, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug die gemäss Humanforschungsgesetzgebung geforderten Aufgaben und Leistungen. Die dazu notwendigen Beschlüsse für den Kanton Aargau erfolgten am 6. November 2013.

Amendments, Meldungen (SAE/SUSAR/etc.) sowie sämtliche weitere Dokumente sind ausschliesslich in Basel einzureichen.

Aktuelle Angaben finden Sie auf der Webseite der Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz.

EKNZ

Die postalische Adresse zur Einreichung der Gesuche lautet:

  • Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz EKNZ
    Hebelstrasse 53
    4056 Basel

    Telefon: 061 268 13 50
    Fax: 061 268 13 51
    E-Mail: eknz@bs.ch