Hilfe und Pflege zu Hause
Die Hilfe und Pflege zu Hause ist ein wichtiger und anerkannter Pfeiler der Gesundheitsversorgung. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann bei Bedarf auf gute Spitex-Leistungen zählen.
Zuständig für die Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ guten Angebots sind die Gemeinden, die damit einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten. Vieles wird durch das neue Pflegegesetz und die Pflegeverordnung geregelt. Dem Spitex-Leitbild (PDF, 22 Seiten, 210 KB) kommt gemäss Gesetz die Aufgabe zu, Ausführungen über die Koordination der Leistungen sowie zum Angebot und zur Qualität der Leistungen zu machen.
Zum Thema Ausschreibung von Spitex-Leistungen finden Sie folgende Dokumente:
Merkblatt Ausschreibung von Spitex-Leistungen (PDF, 2 Seiten, 38 KB)
Checkliste Submission (PDF, 2 Seiten, 108 KB)
Suchen Sie eine Spitex-Organisation, welche im Auftrag Ihrer Wohnortgemeinde ambulante Pflegeleistungen erbringt? Eine Übersicht finden Sie bei vaka Gesundheitsverband Aargau:
Wenn Sie einen privaten Anbieter von ambulanten Pflegeleistungen suchen, bietet Ihnen der Verband Spitex privée Suisse eine Übersicht:
Wollen Sie eine 24 Stunden-Betreuerin einstellen oder sich als Care-Migrantin anstellen lassen? Auf der Webseite der Care-Info finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Care-Migration:
El-Beziehende mit einer AHV-Altersrente können bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Pauschalbetrag von monatlich Fr. 300.-- für ein selbstbestimmtes Wohnen zu Hause beantragen. Weiterführende Information finden Sie auf der Hompepage der SVA Aargau.
Wenn Sie sich von einer freiberuflichen Pflegefachperson pflegen oder betreuen lassen möchten, finden Sie auf der Webseite des Schweizerischen Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner ein entsprechendes Verzeichnis:
Für Menschen welche im Kanton Aargau ambulante Spitex Dienstleistungen in Anspruch nehmen gibt es eine unabhängige und neutrale Ombudsstelle
Wollen Sie im Bereich der Hausarbeit jemanden anstellen? Das Departement Volkswirtschaft und Inneres stellt Ihnen wichtige Informationen rund um die Anstellung und die Bestimmungen zur vertraglichen Vereinbarung zur Verfügung: