Spitäler und Kliniken
Die Qualitätssicherung ist ein zentrales Anliegen der Gesundheitsversorgung und – neben der Wirtschaftlichkeit – eines der wichtigsten Kriterien für die Aufnahme und den Verbleib von Spitälern und Kliniken auf der Spitalliste.
In verschiedenen Erlassen wie Krankenversicherungsgesetz, Spitalgesetz und Verordnung über die Spitalliste finden sich Regelungen über die Qualität und umfassende Angaben über die Qualitätssicherung. Die kantonale Qualitätsstrategie ist in der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2010 des Kantons Aargau (Strategie 24, Seite 113) abgebildet.
Qualitätssicherung auf nationaler Ebene
Der Kanton Aargau, vertreten durch das Departement Gesundheit und Soziales, ist dem nationalen Qualitätsvertrag per 1. Juli 2011 beigetreten.
Mit dem nationalen Qualitätsvertrag werden die Finanzierung, die Publikation und die Umsetzung von einheitlichen nationalen Qualitätsmessungen geregelt. Zu den Vertragspartnern zählen der ANQ, der Spitalverband H+, die GDK, santésuisse und die eidgenössischen Sozialversicherer (UV, IV, MV).
Am 1. Juli 2012 starteten die nationalen Qualitätsmessungen in den psychiatrischen Kliniken. Seit dem 1. Januar 2013 ist die Umsetzung des nationalen Messplans auch für die Rehakliniken verpflichtend.
Qualitätssicherung auf kantonaler Ebene
Das Departement Gesundheit und Soziales koordiniert ein innerkantonales Qualitätsgremium, die Kontaktgruppe Qualität Aargau (KQA). Die akutsomatischen Spitäler und Kliniken mit Standort Kanton Aargau haben sich im Jahr 2013 vertraglich für ein effizientes und effektives Qualitätsmonitoring verpflichtet. Ziel der KQA ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung im Kanton Aargau transparent zu machen sowie die Praxistauglichkeit der kantonalen Bestrebungen zu prüfen, zu beraten und folglich zu beeinflussen.
Qualitätsanforderungen und Kontrolle in Listenspitälern
Listenspitäler der Fachbereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie sind verpflichtet, kantonale Qualitätsvorgaben zu erfüllen und umzusetzen. Dabei unterscheidet das Departement Gesundheit und Soziales zwischen generellen und leistungsspezifischen Qualitätsanforderungen. Die generellen Anforderungen sind von allen Listenspitälern zu erfüllen – die leistungsspezifischen Qualitätsanforderungen hingegen sind abhängig vom Leistungsauftrag eines Spitals.
Qualitätsberichterstattung
Im Kanton Aargau ist die Qualitätsberichtserstattung für Spitäler mit Listenplatz mit der Vorlage des Spitalversbands H+ bindend. Die Vorlage gewährleistet eine einheitliche und transparente Berichterstattung aller Spitäler und Kliniken. Sie wird kontinuierlich weiterentwickelt und auf bekannte Qualitätsprogramme von Kantonen und Verbänden angepasst. Die Qualitätsberichte sind jährlich bis 31. Mai als Stichtag abzuschliessen und sind auf der Website von H+ für jedes Spital abrufbar. www.spitalinfo.ch