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Qualität

Spitex

Das Departement Gesundheit und Soziales überwacht gemäss kantonalem Pflegegesetz als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde den Bereich der Qualitätssicherung.

Qualitäts-Reporting

Die Leistungserbringer sind für die Qualitätssicherung grundsätzlich selber verantwortlich. Die Aargauer Qualitätssystematik basiert auf den "Aargauer Q-Care Indikatoren", welche regelmässig extern auditiert werden und einem Dashboard.

Die "Aargauer Q-Care Indikatoren" bilden die Basis der betrieblichen Qualitätsarbeit. Sie beschreiben die Anforderungen, welche den Leistungserbringern als Orientierung für den Aufbau und die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements in der Organisation dienen.

  • Aargauer-Q-Care Indikatoren (PDF, 8 Seiten, 119 KB)
  • Die externen Auditierungen erfolgen im Rhythmus von vier Jahren und werden durch die conret AG, Bern durchgeführt. Sie dienen dem Zweck der regelmässigen Überprüfung der betrieblichen Qualitätsarbeiten und stellen für die Leistungserbringer auch eine Standortbestimmung dar, welche sie in ihrer Qualitätsarbeit unterstützt. Es finden jährliche Informationsveranstaltungen dazu statt.

Das Dashboard Inhaltsverzeichnis (PDF, Inhaltsverzeichnis Dashboard, 332 KB) stellt die betrieblichen Qualitätsthemen in einem kantonalen Gesamtkontext dar.

Weiterführende Dokumente:

Spitexorganisationen und fachlich selbstständig tätige Pflegefachpersonen finden hier das Datenschutzkonzept (Formulierungen, welche auf Spitexorganisationen Bezug nehmen, gelten auch für fachlich selbstständig tätige Pflegefachpersonen).

Ein Grundlagenpapier im Zusammenhang mit der Pflegedokumentation finden Sie auf der Website des Schweizerischen Berufsverbands der Krankenpflege.

Fachlich selbstständig tätige Pflegefachpersonen dokumentieren und belegen ihren Qualitätsnachweis anhand des Qualitätsprogramms des Fachverbands Curacasa.

Den Leistungserbringern stehen zur fachgerechten Überprüfung ihrer Pflegedokumentation die folgenden Unterlagen zur Verfügung:

Als weiteres Praxispapier, finden Spitexorganisationen und fachlich selbstständig tätige Pflegefachpersonen hier das Merkblatt: Verhalten von Pflegefachpersonen der Spitex im Zusammenhang mit Todesfällen (Formulierungen, welche auf Spitexorganisationen Bezug nehmen, gelten auch für fachlich selbstständig tätige Pflegefachpersonen).