Stationäre Langzeitpflege
Das Departement Gesundheit und Soziales überwacht gemäss kantonalem Pflegegesetz als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde den Bereich der Qualitätssicherung.
Die Leistungserbringer sind für die Qualitätssicherung grundsätzlich selbst verantwortlich. Sie müssen deshalb periodisch einen entsprechenden Nachweis erbringen. Anhand des Qualitäts-Reportings kann der Kanton die von den Leistungserbringern durchgeführten Selbstbewertungen jederzeit überprüfen. Die Pflegeverordnung (PflV) beschreibt in §6 die für die Umsetzung notwendigen Grundsätze.
Qualitäts-Reporting
Das vorliegende Qualitäts-Reporting wurde durch die Steuerungsgruppe Qualität der stationären Leistungserbringer im Jahr 2015 neu erarbeitet. Das Ausfüllen des Qualitäts-Reportings findet vom 1. Februar bis 31. März des Folgejahres statt. Den Leistungserbringern steht ein Hilfsdokument für die Erhebung der Indikation zur Verfügung.
- Qualitätsreporting Stand 17. Januar 2024 (PDF, 165 KB)
- Hilfsdokument für das Qualitäts-Reporting (PDF, 284 KB)
Externe Audits
Leistungserbringer der stationären Langzeitpflege müssen sich gemäss den Vorgaben der Steuerungsgruppe (Gruppe bestehend aus Mitgliedern diverser Bereiche der Langzeitpflege) extern auditieren lassen. Mittels Audits wird überprüft, ob die Vorgaben gemäss dem Qualitäts-Reporting in der betroffenen Organisation eingehalten und umgesetzt werden.