Kantonales Impfprogramm gegen Humane Papillomaviren (HPV)
Der Impfdienst der Lungenliga Aargau und am Programm mitwirkende Ärztinnen und Ärzte bieten die HPV-Imfpung im Rahmen des kantonalen Impfprogramms an. Wird die Impfung im Rahmen des Programms durchgeführt, ist sie für Jugendliche im Alter von 11 bis 26 Jahren kostenlos.
Was sind die Auswirkungen von HPV?
"Humane Papillomaviren" (HPV) verursachen rund drei Viertel der Krebserkrankungen am Gebärmutterhals und 95 % der verschiedenen Krebsarten im Bereich der Scheide. In seltenen Fällen erkranken auch Männer wegen HPV an Krebs, zum Beispiel im Rachenbereich. Durch diese Viren werden ausserdem Genitalwarzen bei Frauen und Männern verursacht.
Wie steckt man sich an?
HPV wird meistens beim Sex übertragen. Aber auch bei einfachem Hautkontakt oder bei der Berührung infizierter Schleimhäute stecken sich Jugendliche häufig an. Männer leiden zwar seltener an den Folgen von HPV-Infektionen, können aber das Virus dennoch übertragen. Kondome reduzieren das Risiko einer Übertragung, beseitigen es aber nicht vollständig.
Wie kann man sich schützen?
Heute bieten Impfstoffe die Möglichkeit, sich langfristig und sicher vor den meisten Infektionen mit HPV und den dadurch verursachten Krankheiten zu schützen. Nach neuen Erkenntnissen und Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit sind für einen guten Schutz zwei Impfungen erforderlich, wenn die erste Impfung vor dem 15. Geburtstag erfolgt. Wird nach dem 15. Altersjahr geimpft, sind drei Impfungen nötig. Ob die Impfung zu einem späteren Zeitpunkt aufgefrischt werden muss, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.
Gibt es Nebenwirkungen?
Wie die meisten anderen Impfungen kann die Impfung gegen HPV harmlose Nebenwirkungen verursachen: Rötungen, Schmerzen oder eine Schwellung an der Einstichstelle und leichtes Fieber sind möglich.
Wer soll sich impfen lassen?
Das Bundesamt für Gesundheit sowie die Eidgenössische Kommission für Impffragen empfehlen, Jugendliche – vorzugsweise im Alter von 11 bis 15 Jahren – gegen HPV impfen zu lassen.
Wo kann man sich impfen lassen?
Der Impfdienst der Lungenliga Aargau führt in Zusammenarbeit mit den Schulärztinnen und Schulärzten und dem Kantonsärztlichen Dienst, Departement Gesundheit und Soziales Kanton Aargau, in allen aargauischen Volksschulen HPV-Impfungen durch. Erfasst werden Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Oberstufenklassen.
Verpasste Impfungen an der Schule können im Ambulatorium des Impfdiensts in Aarau nachgeholt werden. Interessierten jungen Frauen und Männern bis zum 26. Lebensjahr steht das Ambulatorium ebenfalls zur Verfügung.
Was kostet die Impfung?
Die Kosten der Impfung von Schülerinnen und Schülern sowie für junge Frauen und Männer im Alter von 11 bis 26 Jahren werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Rahmen kantonaler Programme (ohne Kostenfolge) übernommen. Das kantonale Impfprogramm wird von der Lungenliga Aargau durchgeführt.
Ärztinnen und Ärzte
Bitte fragen Sie bei Ihrer Arztpraxis nach, ob die HPV-Impfung im Rahmen des kantonalen Programms durchgeführt wird. Sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Impfung nicht im Rahmen des Impfprogramms anbieten, können Sie sich an den Impfdienst der Lungenliga Aargau wenden.
Informationen zum Impfstoff Gardasil® 9
Ab 1. Januar 2019 darf nur noch der Gardasil® 9 Impfstoff verwendet werden. Bitte beachten Sie folgende Informationen:
Bestellvorgehen:
Bestellungen müssen mit neuem Bestellformular direkt über die Firma MSD an folgende E-Mail Adresse: msd.bestellungen@msd.com (bitte unbedingt Lieferdatum und Angabe, wann die Praxis geschlossen ist aufführen) getätigt werden.
Gardasil 9 Bestellformular (PDF, 374 KB)
Online-Shop von MSD
Seit kurzem steht für Bestellungen von Gardasil®9 auch der Online-Shop von MSD, www.msdorders.ch/login zur Verfügung. Mit Ihrer Kundennummer können Sie ein Konto unter www.msdorders.ch einrichten und den MSD Online-Shop nutzen. Die Kundennummer können Sie einem alten Lieferschein von MSD entnehmen oder beim Kundendienst von MSD anfordern ( msd.kundendienst@merck.com ).
Weitere Informationen und Links
Der Impfdienst der Lungenliga Aargau sowie die Schulärztinnen und Schulärzte geben gerne weitere Informationen. Auch private Ärztinnen und Ärzte können über die Impfung Auskunft geben.
Flyer HPV-Impfung (PDF, 2 Seiten, 1,4 MB)
HPV-bedingte Krebserkrankungen und Genitalwarzen (PDF, 2 Seiten, 618 KB)
HPV-Impfung: Empfehlungen des BAG und der EKIF zum neuen Impfstoff Gardasil 9® (PDF, 6 Seiten, 97 KB)
FAQ zur Einführung von Gardasil 9® zur Impfung gegen HPV (PDF, 4 Seiten, 136 KB)
Informationen und Bestimmungen zum kantonalen HPV-Impfprogramm
Unbegrenzte Vergütung der HPV-Impfung bei 15- bis 26-jährigen Frauen
Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Alain Berset, hat eine unbefristete Verlängerung der Vergütung der HPV-Impfung für Frauen zwischen 15 und 26 Jahren bewilligt. Der Artikel 12a der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) wurde dementsprechend angepasst. Die übrigen für die Vergütung der Impfung notwendigen Bedingungen sind im oben genannten Artikel vermerkt und bleiben unverändert bestehen.
Demzufolge übernimmt die Versicherung die Kosten für die Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) unter folgenden Voraussetzungen:
1. Gemäss aktuellem Impfplan:
- a. Basisimpfung der Mädchen im Alter von 11 bis 14 Jahren;
- b. Impfung der Mädchen und Frauen im Alter von 15 bis 26 Jahren;
- c. Ergänzende Impfung bei Knaben und Männern im Alter von 11 bis 26 Jahren.
2. Impfung im Rahmen von kantonalen Impfprogrammen, die folgende Minimalanforderungen erfüllen:
- a. Die Information der Zielgruppen und von deren Eltern/gesetzlicher Vertretung über die Verfügbarkeit der Impfung und die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) ist sichergestellt.
- b. Die Vollständigkeit der Impfung wird angestrebt.
- c. Die Leistungen und Pflichten der Programmträger, der impfenden Ärztinnen und Ärzte und der Krankenversicherer sind definiert.
- d. Datenerhebung, Abrechnung, Informations- und Finanzflüsse sind geregelt.
3. Auf dieser Leistung wird keine Franchise erhoben. Für die Impfung inklusive Impfstoff wird eine pauschale Vergütung vereinbart.
- Neue Bestimmungen zum HPV-Impfprogramm ab 1. Juli 2016 (PDF, 2 Seiten, 39 KB)
- Rahmenbedingungen III ab 1. Juli 2010 zur Durchführung von HPV-Impfungen durch die Ärzteschaft (Juli 2010) (PDF, 5 Seiten, 99 KB)
- Informationen und neue Bestimmungen zum HPV-Impfprogramm ab 1. Juli 2010 (6. Juli 2010) (PDF, 2 Seiten, 115 KB)
- Änderung Krankenpflege-Leistungsverordnung per 1. Januar 2011 - Kostenübernahme der HPV-Impfung bei Frauen von 20 bis 26 Jahren im Rahmen der kantonalen HPV-Impfprogramme (16. Februar 2011) (PDF, 2 Seiten, 96 KB)
HPV Abrechnungsformular
Konzeption des kantonalen HPV-Impfprogramms
- Konzept kantonales Impfprogramm gegen HPV vom 11. August 2008 (PDF, 6 Seiten, 101 KB)
- Anhang vom 1. Juli 2010 zum Konzept Kantonales Impfprogramm gegen HPV vom 11. August 2008 (PDF, 6 Seiten, 110 KB)