Das Rettungswesen im Alltag
Sechs Akutspitäler und zwei private Rettungsdienstorganisationen betreiben im Kanton Aargau in eigener Verantwortung einen Rettungsdienst.
Diese Rettungsdienste sind vom Interverband für Rettungswesen (IVR) zertifiziert und verfügen zudem über eine Bewilligung als Rettungs- und Transportunternehmen für den Kanton Aargau (Betriebsbewilligung).
Die Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144 koordiniert die verschiedenen Einsätze. Sie stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten schnellstmöglich eine gute medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können.
Ausbildungen
Die Vorbereitungen zur Bewältigung von alltäglichen rettungsdienstlichen Einsätzen obliegt den aargauischen Rettungsdiensten. Des Weiteren sorgen die Rettungs- und Transportunternehmen dafür, dass das Personal, welches bei einer ausserodentlichen sanitätsdienstlichen Lage zuerst am Einsatzort eintrifft, die Einsatzleitung Sanität ad interim übernehmen kann.
Betriebsbewilligung
Das Gesundheitsgesetz vom 20. Januar 2009 und die Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen vom 11. November 2009 verlangen von den Rettungs- und Transportunternehmen, die im Kanton Aargau tätig sind beziehungsweise sein wollen, eine Betriebsbewilligung. Ebenso ist ein Antrag für das Einlösen / Umschreiben von Fahrzeugen der Sanität mit Blaulicht und Wechselklanghorn an das Departement Gesundheit und Soziales zu stellen.
- Antragsformular für das Einlösen/Umschreiben von Fahrzeugen der Sanität mit Blaulicht und Wechselklanghorn (HTML)
- Betriebsbewilligung für Rettungs- und Transportunternehmen