Automatisierte externe Defibrillatoren (AED)
Ein Defibrillator ist ein externer Pulsgeber, der das Herz wieder in den richtigen Rhythmus bringen kann. Hier können Standorte von AED sowie Mutationen der eingereichten Daten gemeldet werden. Ausserdem stehen Informationen zur Rückvergütung von Ersatzelektroden zur Verfügung.
Allgemeine Informationen
Ein automatisierter externer Defibrillator, kurz AED, ist ein medizinisches Gerät, welches den Herzrhythmus selbstständig analysiert und bei Bedarf einen Stromimpuls abgeben kann. Der automatisierte externe Defibrillator wurde speziell für die Anwendung durch Laiinnen und Laien konzipiert und unterstützt die Reanimation durch akustische und optische Signale sowie gesprochene Anweisungen.
Frei zugänglichen AED erfassen oder Änderungen melden
Damit im Notfall schnell auf einen lebensrettenden Defibrillator zugegriffen werden kann, ist es elementar, dass alle frei zugänglichen AED in der Alarmierungsapp für First Responder registriert sind.
Bei Fragen können Sie sich mit den unten angegebenen Kontaktdaten an den Aufgabenbereich First Responder wenden.
Registrierungen können über das Formular AED-Erfassung vorgenommen werden.
Für Mutationen füllen Sie bitte das Formular AED-Gerätemutation aus.
Für die Erfassung eines neuen AED benötigen Sie ein Foto des Gerätestandorts wie im Beispiel unten ersichtlich. Auch für die Erfassung einer Gerätemutation an einer unübersichtlichen Stelle empfiehlt sich ein Bild des Gerätestandorts.
Rückvergütung Ersatzelektroden
Wurde der AED durch First Responder zum Zweck der Lebensrettung im Kanton Aargau verwendet, können Ersatzelektroden zum effektiv bezahlten Betrag, jedoch maximal 300 Franken, rückvergütet werden. Dies gilt für Einsätze ab 1. Dezember 2024. Eine rückwirkende Vergütung ist nicht möglich.
Senden Sie hierfür als AED-Eigentümerin oder AED-Eigentümer folgende Unterlagen an firstresponder@ag.ch :
- Ihre Rechnung (siehe Vorlage) inklusive der Angabe der Einsatzdaten (Tag und Ort)
- Eine Kopie der Rechnung des Lieferanten
Bitte beachten Sie, dass AED-Ersatzelektroden durch die Eigentümerin oder den Eigentümer des AED zu beschaffen und zu finanzieren sind. Im Anschluss erfolgt die Rückvergütung durch das Departement Gesundheit und Soziales. Die Übernahme der Kosten für Ersatzbatterien und die Wartung des AED obliegt weiterhin dem Eigentümer oder der Eigentümerin.