Gefährdungs- und Risikoanalyse
Die Gefährdungsanalyse bildet mit der systematischen Erfassung von Gefährdungen die Grundlage für die Ergreifung von zentralen präventiven Massnahmen im Bevölkerungsschutz. Diese haben zum Ziel, das Schadensausmass und damit das Risiko für die Bevölkerung in Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen zu reduzieren.
Für den Aargauer Bevölkerungsschutz sind 19 Gefährdungen relevant, die…
- Teile der Aargauer Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen schwerwiegend und nachhaltig beeinträchtigen oder schädigen,
- die Aargauer Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes stark fordern,
- auf ein Ereignis beziehungsweise Ereignisse zurückgehen, die im Verbund zu bewältigen sind,
- Mittel/Leistungen benötigen, die bei Alltagsereignissen nicht erforderlich sind und teilweise politische Entscheide erfordern.
- in einer gewissen Wahrscheinlichkeit auftreten können.
Naturbedingt
Unwetter
Der Begriff Unwetter ist eine Sammelbezeichnung für extreme Wetterereignisse, deren Verlauf sich über wenige Stunden erstreckt. Dazu gehören vor allem Gewitter mit Blitzschlag, Sturmböen, Hagel und/oder Starkregen. Als Folge von Starkniederschlägen treten oft Überschwemmungen, Oberflächenabfluss sowie Rutschungen auf. Ein Unwetter kann weitere, grossräumige Gefährdungen wie Hochwasser und Hangrutschungen auslösen.
Die Gefährdungen Sturm (flächiges Ereignis, bei dem der Wind der Hauptfaktor ist) und Hochwasser (Gefährdung geht von Fliessgewässern mit grossem Einzugsgebiet aus) sind in eigenständigen Gefährdungsdossiers beschrieben ("Sturm" und "Hochwasser").
Sturm
Bei einem Sturm handelt es sich um Wind von grosser Heftigkeit, der erhebliche Schäden und Zerstörungen anrichten kann. Unterschieden werden folgende Sturmstärken: Sturm (9 Beaufort, 75 bis 88 km/h), schwerer Sturm (10 Beaufort, 89 bis 102 km/h), orkanartiger Sturm (11 Beaufort, 103 bis 117 km/h).
Der Begriff Orkan (12 Beaufort) kommt in der Windstärkeskala als Bezeichnung für Windgeschwindigkeiten von 118 km/h oder mehr zur Anwendung. Man spricht aber erst dann von einem "Orkan", wenn der Wind über einen Zeitraum von mindestens 10 Minuten im Durchschnitt mit mindestens dieser Geschwindigkeit weht. Wenn nur kurzzeitig Windgeschwindigkeiten von mindestens 118 km/h auftreten, spricht man von Orkanböen oder orkanartigen Böen. Solche Böen können in der Schweiz in jedem Jahr und zu jeder Jahreszeit vorkommen. Dieses Gefährdungsdossier betrachtet sowohl Stürme als auch Orkane. Es handelt sich dabei um reine Sturmereignisse und nicht um Böenspitzen als Begleiterscheinungen von Gewittern.
Hitzewelle, Trockenheit und Waldbrände
Eine Hitzewelle besteht aus mehreren aufeinanderfolgenden, heissen beziehungsweise schwülheissen Tagen. Das Thermometer überschreitet an diesen Tagen eine bestimmte mittlere Tagestemperatur. Das Hitzewarnkonzept von MeteoSchweiz beruht auf drei Hitzewarnstufen. MeteoSchweiz spricht dann von einer Hitzewelle, wenn das Warnkriterium der Stufe 3 erreicht ist. Diese Stufe ist erreicht, wenn mindestens drei Tage in Folge eine Tagesmitteltemperatur von 25 Grad Celsius oder höher zu erwarten ist.
Trockenheit oder Dürre bezeichnet den Mangel von Wasser in Land- und Forstwirtschaft für die tägliche Nutzung als Trink- und Abwasser sowie für die wirtschaftliche Produktion (z. B. Energiewirtschaft, Güterproduktion). Eine Trockenheit kann ungeachtet der herrschenden Temperaturen eintreten und ist auch im Winter möglich. Häufig tritt Trockenheit jedoch in Kombination mit hohen Temperaturen oder gar Hitzewellen auf. Trockenheit erhöht zudem die Flur- und Waldbrandgefahr.
Als Waldbrand bezeichnet man jedes unkontrollierte Feuer im Wald. Waldbrände kommen auf der Alpensüdseite und der Alpennordseite vor, besonders in Föhntälern und nach längeren Trockenperioden. Brände mit einer Ausdehnung über mehr als 4 Hektaren gelten in der Schweiz als Grossbrände. Die meisten Brände entstehen ausserhalb des Waldes und breiten sich in den Wald aus. Im Offenland und im Siedlungsgebiet kann es zum Abbrand von Feldern, Wiesen, Sträuchern, Hecken und Bäumen kommen. In der Schweiz ist der Mensch die häufigste Ursache für Flur- und Waldbrände.
In Zukunft ist aufgrund der prognostizierten Zunahme der Temperaturen in Kombination mit der Abnahme der Sommerniederschläge und Schneereserven tendenziell mit häufigeren und stärkeren Hitzewellen, Trockenperioden und Flur- und Waldbränden zu rechnen.
Hochwasser
Langanhaltende, intensive Niederschläge können in Kombination mit gefrorenen oder wassergesättigten Böden oder einer intensiven Schneeschmelze zu Hochwasser führen. Als Hochwasser bezeichnet man den Zustand in einem Gewässer, bei dem der Wasserstand oder Abfluss einen bestimmten (Schwellen-) Wert erreicht oder überschreitet. Schäden treten dabei durch Überschwemmungen, Geschiebeablagerungen, Ufer- oder Sohlenerosionen auf. Oberflächenabfluss, über die Ufer tretende Gewässer oder Dammbrüche sind mögliche Ursachen von Überschwemmungen.
Überschwemmungen infolge kurzer gewitterartiger Starkregen behandelt das Dossier "Unwetter".
Erdbeben
Als Erdbeben bezeichnet man grossräumige Erschütterungen des Erdbodens, die sich ausgehend von einem Ursprungsort im Erdinneren über einen Teil der Erdoberfläche ausbreiten. Zwei Grössen charakterisieren ein Erdbeben: die Magnitude und die Intensität. Die Magnitude ist ein Mass für die freigesetzte Energie. Die Intensität ist ein Mass für die Auswirkungen des Erdbebens auf Menschen, Natur und Infrastruktur.
Schwere Erdbeben sind in der Schweiz zwar relativ selten, aber zumindest in einigen Regionen nicht auszuschliessen. In den vergangenen 800 Jahren traten insgesamt mehr als 800 Erdbeben mit Intensität > V (stark) und mehr als 90 Erdbeben mit Intensität > VII (Gebäudeschäden) auf.
Gemäss der Baunorm SIA 261 liegt der Kanton Aargau grösstenteils in der Erdbebenzone 1a, das heisst in einem Gebiet mit tiefer Erdbebengefährdung. Teile des Fricktals befinden sich in den Erdbebenzonen 1b und 2. Zum Vergleich: Das Mittelwallis liegt in der höchsten Zone 3b.
Technisch bedingt
Flugzeugabsturz
Als Flugzeugabsturz bezeichnet man einen Flugunfall, bei dem ein Flugzeug ungewollt auf den Boden aufschlägt und Schäden verursacht.
Personenzugunfall
Ein Personenzugunfall ist ein Ereignis, das im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Personenzugs steht und einen Personenschaden oder einen Sachschaden zur Folge hat. Ein solcher Unfall kann die Folge einer Entgleisung oder eines Zusammenstosses sein, bei dem mechanische Einwirkungen für das Schadensausmass verantwortlich sind. Hohe Geschwindigkeiten, stark besetzte Züge sowie eine ungünstige Unglücksstelle können ein hohes Schadensausmass verursachen und zu Unterbrechungen im Bahnverkehr führen.
Gefahrgutunfall Schiene / Strasse
Es handelt sich um ein ausserordentliches Ereignis beim Verladen, Befördern, Rangieren, Entladen oder während eines transportbedingten Aufenthaltes gefährlicher Güter, bei dem es zur ungewollten Freisetzung chemischer, biologischer oder radioaktiver Stoffe in die Umwelt kommt. Die Stoffe gelangen dabei in solchen Mengen beziehungsweise unter solchen Umständen ins Freie, dass eine Schädigung von Mensch, Tier, Umwelt oder Sachwerten auftritt oder auftreten könnte.
Unfall in einem Betrieb mit chemischen Stoffen
Es handelt sich um ein ausserordentliches Ereignis in einem stationären Betrieb oder in einer stationären Anlage, das ungewollt zur Freisetzung von chemischen Substanzen führt. Chemische Stoffe gelangen dabei in solchen Mengen beziehungsweise unter solchen Umständen ins Freie, dass eine Schädigung von Mensch, Tier, Umwelt oder Sachwerten auf chemische oder chemisch-physikalische Weise auftritt oder auftreten könnte.
Unfall in einer Schweizer Kernanlage
Gemäss Kernenergiegesetz dienen Kernanlagen zur Nutzung von Kernenergie, zur Gewinnung, Herstellung, Verwendung, Bearbeitung oder Lagerung von Kernmaterialien sowie zur Entsorgung von radioaktiven Abfällen. Die Notfallschutzverordnung bezeichnet die Kernkraftwerke (KKW) Beznau 1, Beznau 2, Gösgen, Leibstadt und Mühleberg, das Bundeszwischenlager und Hotlabor am Paul-Scherrer-Institut (PSI) sowie das Zwischenlager Würenlingen (ZWILAG) als Kernanlagen.
In der Kernenergieverordnung sind die Begriffe, Störfall und Notfall wie folgt definiert:
- Störfall: Ereignis, bei dem der Zustand einer Anlage vom Normalbetrieb abweicht und die Sicherheit der Anlage beeinträchtigt. Dies erfordert das Eingreifen eines Sicherheitssystems. Gemäss Strahlenschutzverordnung kann ein Störfall zu einer Überschreitung eines Immissions- oder Emissionsgrenzwerts oder zu einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts führen.
- Notfall: Ereignis, welches eine ernsthafte aktuelle oder eine prognostizierte radiologische Gefährdung der Umgebung darstellt und die Vorbereitung oder die Umsetzung von Schutzmassnahmen in der Umgebung der Kernanlage zwingend erfordert.
Ausfall Trinkwasserversorgung
Trinkwasser entstammt aus Quellen, Grundwasser und Oberflächengewässern wie Seen sowie Flüssen und gelangt über ein weit verzweigtes Transport- und Verteilnetz zu den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern. Neben Wasserfassungen und Aufbereitungsanlagen gehören auch Wasserreservoirs sowie das Transport- und Verteilnetz zur Wasserinfrastruktur. Ein Ausfall oder Engpass bei der Wasserversorgung kann die Folge von defekter Infrastruktur, mangelnden natürlichen Ressourcen oder Verunreinigung sein. Defekte an Infrastrukturen können zum Beispiel wegen Hochwasserereignissen entstehen, ein Mangel an natürlichen Ressourcen wegen einer langanhaltenden Trockenheit. Die Trinkwasserversorgung ist stromabhängig, insbesondere was den Betrieb von Grund- und Quellwasserpumpwerken, Stufenpumpwerken und Aufbereitungsanlagen sowie die Steuerung betrifft. Die Aufrechterhaltung der regulären Versorgung ist ohne Stromversorgung nicht möglich.
Als Trinkwasserverunreinigung bezeichnet man das Vorkommen von Krankheitskeimen oder gesundheitsschädlichen chemischen Substanzen im Trinkwasser. Zu den biologischen Verunreinigungen gehören bakterielle Krankheitserreger wie Salmonellen, aber auch Darmviren wie das Norovirus und Parasiten. Zu den chemischen Substanzen gehören Pestizide (Pflanzenschutzmittel und Biozide), Schwermetalle, chlorierte Kohlenwasserstoffe, Treibstoffbestandteile sowie andere chemische Verbindungen.
Wasserverunreinigungen können durch Naturereignisse entstehen, aber auch durch mangelhafte Sorgfalt, menschliches oder technisches Versagen zustande kommen. Die meisten Einträge von gesundheitsschädlichen Organismen oder Stoffen in Trinkwasser haben aber letztlich eine anthropogene Herkunft. Auch illegales Entsorgen von Industrieabwässern, Unfälle oder Sabotage können zu einem Ausfall der Trinkwasserversorgung führen.
Stromausfall
Ein Stromausfall ist der Ausfall der Versorgung mit elektrischer Energie. Stromausfälle sind nicht lang andauernde Ereignisse. Ist ein Ausfall der Stromversorgung grossflächig und betrifft eine grosse Zahl von Personen, spricht man von einem "Blackout". Im Allgemeinen handelt es sich dabei um eine Störung des Gleichgewichts zwischen Stromverbrauch und Stromerzeugung aufgrund mangelnder Produktion (Verlust / unzureichende Produktion), was direkt einen grossflächigen Stromausfall auslöst. Auch eine mangelnde Leitungskapazität (Überlastung) oder Synchronitätsprobleme (Produktion) und Frequenz- oder Spannungsabfälle können einen Stromausfall auslösen. Stromausfälle und Blackouts kommen überraschend.
Ursache dieser Probleme können Unfälle oder Zwischenfälle (Kurzschlüsse aufgrund von Unwettern, Fahrlässigkeit, böswilliges Verhalten, Anschläge und so weiter), meteorologische Störungen (Blitzschlag, Sturm, Frost, Überschwemmungen und so weiter), die Abschaltung oder der Ausfall von Anlagen (Leitungen, Kraftwerke, Schutzmechanismen und so weiter) oder auch menschliches Versagen (unzureichende Sicherheitskonzepte, fehlerhafte Lastprognosen, fehlerhafte Kommunikation oder Koordination, mangelnde Erfahrung, falsche Massnahmen und so weiter) sein.
Strommangellage
Bei einer Strommangellage handelt es sich um eine Mangellage nach Artikel 2 des Landesversorgungsgesetzes (LVG), die die Schweizer Wirtschaft nicht aus eigener Kraft überwinden kann. Dabei sind Stromangebot und -nachfrage aufgrund eingeschränkter Produktions-, Übertragungs- und/oder Import-Kapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder sogar Monate nicht mehr im Einklang. Eine Strommangellage kann beispielsweise eintreten, wenn die Wasserstände in Flüssen und Stauseen tief sind, die inländische Stromproduktion deshalb reduziert ist und zusätzliche Importe nicht möglich sind.
Bei einer Strommangellage ist eine uneingeschränkte und ununterbrochene Versorgung mit elektrischer Energie aus den Schweizer Stromnetzen für einen Grossteil der Endverbraucherinnen und Endverbraucher nicht mehr sichergestellt. Es ist mit Versorgungseinschränkungen zu rechnen. Strombewirtschaftungsmassnahmen sollen helfen, während der Dauer der Mangellage den Ausgleich zwischen Produktion und Verbrauch sicherzustellen und damit Netzzusammenbrüche beziehungsweise grossräumige Stromausfälle (Blackouts) zu vermeiden.
Eine Strommangellage kommt nicht unerwartet oder plötzlich. Es handelt sich um eine Entwicklung, die vorhersehbar ist. Den Verantwortlichen bleibt somit Zeit für überlegtes Handeln.
Ausfall Informations- und Kommunikationstechnologie
Wenn die heute hochvernetzten Infrastrukturen und Mittel zum Verarbeiten oder Weiterleiten von Informationen aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht mehr verfügbar oder nur eingeschränkt nutzbar sind, spricht man von einem Ausfall der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).
Ein solcher Ausfall hat in der Regel massive sekundäre Auswirkungen, da viele weitere Infrastrukturen und Dienstleistungen stark von der IKT abhängig sind. Ein Ausfall kann deshalb zu verschiedenen weiteren Gefährdungen führen.
Das Ausmass des Schadens ist abhängig von der Anzahl und der Bedeutung der betroffenen Dienste und Nutzer, von der Dauer des Ausfalls sowie vom direkten Verlust der Verfügbarkeit, der Vertraulichkeit oder der Integrität von Daten. Auch Ausfälle spezifischer Systeme im eigenen oder öffentlichen Netzwerk können zu grossen Schäden führen, wenn etwa Kontrollsysteme kritischer Infrastrukturen (Kraftwerke, Transportsysteme und so weiter) betroffen sind.
Ein Ausfall oder eine Einschränkung von IKT kann verschiedene Ursachen haben. Beispiele dafür sind technische Störungen wie ein Stromausfall oder Störungen beziehungsweise Ausfälle von Hard- und Software, organisatorische Probleme wie menschliche Fehlhandlungen und Manipulationen oder Verzögerungen bei der Instandstellung der heute hochvernetzten Systeme oder äussere Einwirkungen wie Naturereignisse (beispielsweise Erdbeben) oder mutwillige Attacken.
Gesellschaftlich bedingt
Pandemie
Von einem Ausbruch einer Krankheit spricht man, wenn daran eine unerwartet hohe Anzahl Menschen erkrankt. In der Regel handelt es sich um eine Infektionskrankheit ausgelöst durch Viren, Bakterien, Protozoen oder Helminthen. Die Krankheit kann in einem bestimmten Gebiet auftreten oder sich mit der Zeit weiter ausbreiten. Ein Ausbruch kann Tage oder Jahre dauern. Manchmal betrachten Expertinnen und Experten einen einzelnen Fall einer ansteckenden Krankheit als Ausbruch. Dies kann der Fall sein, wenn es sich um eine bislang unbekannte Krankheit handelt, sie in einer Gemeinschaft neu ist oder in einer Bevölkerung lange Zeit nicht aufgetreten ist.
Bei einer Epidemie breitet sich eine Infektionskrankheit schneller auf mehr Menschen aus als dies Expertinnen und Experten erwarten. Eine Epidemie betrifft in der Regel ein grösseres Gebiet als bei einem Ausbruch.
Eine Pandemie ist der Ausbruch einer Infektionskrankheit, der sich über Länder oder Kontinente hinweg erstreckt. Sie betrifft mehr Menschen und fordert eine grössere Anzahl Todesopfer als eine Epidemie. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärte Covid-19 zu einer Pandemie, als erwiesen war, dass die Krankheit schwerwiegende Folgen für die Betroffenen hatte und sich schnell über ein grosses Gebiet ausbreitete.
Die Risikoabschätzung dieses Dossiers beschränkt sich auf die Ausbreitung einer Pandemie im Kanton Aargau.
Tierseuche
Eine Tierseuche ist eine durch Erreger hervorgerufene, ansteckende und sich meist schnell verbreitende Erkrankung von Tieren. Der Begriff "Tierseuche" ist durch die Tierseuchengesetze der jeweiligen Länder definiert und bringt das staatliche Interesse an der Bekämpfung zum Ausdruck. Die Organisation World Organisation for Animal Health (WOAH) gibt vor, wie man welche Seuchen bekämpfen soll, um am internationalen Handel mit Tieren und Tierprodukten teilnehmen zu können.
In der Schweiz sind Tierseuchen nach Art. 1 des Tierseuchengesetzes übertragbare Krankheiten, die
- auf den Menschen übertragen werden können (Zoonosen);
- vom einzelnen Tierhalter nicht mit Aussicht auf Erfolg abgewehrt werden können;
- einheimische, wildlebende Tierarten bedrohen können;
- bedeutsame wirtschaftliche Folgen haben können;
- für den internationalen Handel mit Tieren und tierischen Produkten von Bedeutung sind.
Die Tierseuchen selber sind in vier Kategorien unterteilt, von denen die Kategorie der "hochansteckenden" Tierseuchen als von besonderer Schwere gilt hinsichtlich:
- der schnellen Ausbreitung, auch über die Landesgrenzen hinaus;
- der gesundheitlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen und
- der Auswirkungen auf den innerstaatlichen oder internationalen Handel.
Hochansteckende Tierseuchen sind rasch auszurotten, sie bergen das grösste Schadenspotential. Zu ihnen zählen unter anderem Vogelgrippe, Maul- und Klauenseuche und die Schweinepest.
Konventioneller Terroranschlag
Ziel eines Terroranschlags ist die Schädigung von Personen, Tieren, Gütern und Infrastrukturen oder der Umwelt. Sind Menschen das Ziel, steht die Verletzung und Tötung möglichst vieler Personen im Vordergrund. Je nach Beweggrund und Zielsetzung der nichtmilitärischen Täterschaft kann sich der Anschlag gegen bewusst ausgewählte Ziele oder gegen zufällig anwesende Personen richten.
Bei einem konventionellen Anschlag können verschiedene Mittel wie Bomben, unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV), Sprengstoffgürtel, Fahrzeuge, Feuerwaffen oder Hieb- und Stichwaffen zum Einsatz kommen. Als konventionell wird ein Anschlag im Sinne einer Abgrenzung zu einem ABC-Anschlag, einem elektromagnetischen oder Cyberanschlag oder einem Anschlag mit Drohnen bezeichnet. Zudem kann in einer ersten Phase oft nicht beurteilt werden, ob es sich um einen konventionellen Anschlag oder um eine Amoktat handelt.
ABC-Terroranschlag
Ziel eines Terroranschlags ist die Schädigung von Personen, Tieren, Gütern und Infrastrukturen oder der Umwelt. Sind Menschen das Ziel, steht die Verletzung und Tötung möglichst vieler Personen im Vordergrund. Je nach Beweggrund und Zielsetzung der nichtmilitärischen Täterschaft kann sich der Anschlag gegen bewusst ausgewählte Ziele oder gegen zufällig anwesende Personen richten.
Ein ABC-Anschlag ist ein Anschlag, bei dem die Schädigung durch die Einwirkung radioaktiver Materialien (A-Anschlag), biologischer Stoffe beziehungsweise Organismen (B-Anschlag) oder chemischer Stoffe (C-Anschlag) entsteht. Generell ist zwischen zwei Formen von ABC-Anschlägen zu unterscheiden:
- Bei einer Sabotage befinden sich die Agenzien bereits vor Ort, die Täter setzen sie missbräuchlich frei.
- Bei einem Anschlag bringen die Täter die eingesetzten Agenzien vorgängig zum Ereignisort.
Cyber-Angriff
Ein Cyber-Angriff umfasst beabsichtigte unerlaubte Handlungen privater oder staatlicher Akteure im Cyber-Raum. Er hat zum Ziel, die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit von Informationen und Daten zu beinträchtigen. Dies kann je nach Art des Angriffs auch zu physischen Auswirkungen führen. Ein Cyber-Angriff zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Die Attacken erfolgen computerbasiert über Informationstechnik-Infrastrukturen.
- Betroffen sind Staat, Wirtschaft und/oder Gesellschaft.
- Die Angriffe können individuell (z. B. durch frustrierte Mitarbeiter), politisch oder gesellschaftlich motiviert sein.
- Der Angriff richtet sich gegen digitale Güter (z. B. schützenswerte Informationen) und/oder Personen oder physische Güter.
Die Gefährdung durch einen Cyber-Angriff geht vor allem von der Vernetzung von Informations- und Kommunikationstechnologie mit kritischen Infrastrukturen aus, wie zum Beispiel Energie, Verkehr oder Finanzen. Im Gegensatz dazu steht bei der "Cyberkriminalität" die finanzielle Bereicherung im Vordergrund.
Risikomatrix
Ein Diagramm, die so genannte Risikomatrix, ermöglicht das Vergleichen und die Bewertung der Risiken aller relevanter Gefährdungen. In dieser Matrix ist die Eintretenswahrscheinlichkeit auf der Y-Achse und das Gesamtschadensausmass auf der X-Achse dargestellt. Beide Achsen sind logarithmisch skaliert. Das Produkt aus Eintretenshäufigkeit und Schadensausmass ist das Risiko einer Gefährdung. Für den Kanton Aargau ergibt sich folgendes Risikobild:
Die wahrscheinlichsten Risiken sind ganz oben in der Grafik angesiedelt, beispielsweise der Ausfall der Informations- und Kommunikationstechnologie. Risiken, welche sich rechts befinden, haben das höchste Ausmass an Schäden, beispielsweise Erdbeben oder Pandemie. Besonders relevante Gefährdungen befinden sich somit oben rechts in der Matrix, diese bergen das grösste Risiko.
Vergleicht man die Risikomatrix des Kantons Aargau mit derjenigen des Bundes, zeigt sich, dass sich die grössten Risiken nicht auf den Kanton Aargau beschränken, sondern für die ganze Schweizer Bevölkerung relevant sind.
Abgeleitet von der Gefährdungs- und Risikoanalyse wird fortlaufend überprüft, ob sich im Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau Defizite ergeben, welche behoben werden müssen.
Vorsorge
Sich auf Katastrophen vorzubereiten ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Neben der Vorbereitung und der Planung für den Bevölkerungsschutz müssen sich auch die Wirtschaft und die Bevölkerung auf ein Ereignis vorbereiten. Nur gemeinsam kann eine Katastrophe bewältigt und überstanden werden. Die Sektion Katastrophenvorsorge wirkt federführend bei der Vorbereitung im Bevölkerungsschutz mit.
Wie kann ich mich vorbereiten?
Als Bevölkerung
Alle Bürgerinnen und Bürger können durch persönliche Vorbereitung dazu beitragen, dass ein Ereignis besser und schneller bewältigen kann. Dazu stehen weitere Informationen unter Verhaltensregeln zur Verfügung. Weiter bedeutet dies, sich einen Notvorrat anzulegen und Planungen oder Absprachen für gewisse Ereignisse durchzuführen. Zudem ist es hilfreich, wenn man weiss, wo sich der nächste Notfalltreffpunkt befindet.
Als Wirtschaft
Die Wirtschaft kann sich mit einem Business Continuity Management (BCM) auf eine Krise vorbereiten und zur Stabilisierung einer Lage beitragen. Im Business Continuity Management sollen die vorhandenen Gefährdungen des Unternehmens, der Branche oder des Verbands angepasst analysiert und vorgebeugt werden. Dies ist besonders wichtig, wenn der Wirtschaftszeig für die Grundversorgung der Bevölkerung relevant ist.
Als Kanton und Gemeinden
Auch die öffentliche Verwaltung kann sich mit einem flächendeckenden Business Continuity Management (BCM) resistenter gegenüber Gefährdungen machen. Die Gemeinden können für ihre Gemeinde oder Region eine angepasste Gefährdungs- und Risikoanalyse durchführen und die notwendigen Vorbereitungen starten. Hierbei können die Regionalen Führungsorgane unterstützen. Insbesondere sollte die Krisenkommunikation gestärkt und optimiert werden, um die Bevölkerung und die Wirtschaft zu unterstützen.