Kantonaler Führungsstab (KFS)
Zur Sicherstellung der vereinfachten Führung und Verwaltung in Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen hat der Regierungsrat einen Kantonalen Führungsstab ernannt.
Der KFS informiert und berät den Regierungsrat, schlägt Sofortmassnahmen vor und vollzieht die Entscheide der Regierung. Der ganze KFS kommt nur in ausserordentlichen oder besonderen Lagen zum Einsatz. Katastrophen, Notlagen und schwere Mangellagen sollen so lange wie möglich und verantwortbar mit den bestehenden Verwaltungsstrukturen bewältigt werden. Ist eine spezielle Koordination innerhalb der Alltagsstrukturen notwendig, kann der Regierungsrat den KFS oder auch nur Teile davon aufbieten. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn das Ereignis plötzlich und unerwartet auftritt oder besonders komplex ist (zum Beispiel Erdbeben). Bei kleineren Ereignissen (zum Beispiel regionales Hochwasser) kann der KFS einen Teilstab bilden und andere Partner niederschwelliger unterstützen. Der KFS wird von dem Verwaltungspersonal und von entsprechend ausgebildeten Schutzdienstpflichtigen unterstützt.
Zu den Tätigkeiten des KFS gehört die Zusammenarbeit mit den Fach- und Bundesstellen wie auch mit Teilen der Armee. Dieses ist beispielsweise dann nötig, wenn Bundesmittel oder Mittel aus anderen Kantonen benötigt werden.
Die Angehörigen vom KFS werden vom Regierungsrat gewählt und sind grossmehrheitlich Kantonsangestellte. Darüber hinaus kann das gesamte Personal des Kanton Aargau und der selbstständigen staatlichen Institutionen verpflichtet werden, einem Aufgebot für Einsätze, Ausbildungen und Planungen Folge zu leisten (§6 BZG-AG und §6 BZV-AG).
Der KFS betreibt eine InfoLine zur Information und Beratung der Bevölkerung. Diese kann per Telefon und Mail eingehende Fragen nach Vorgabe der Fachstellen beantworten.
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
Kantonsebene
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau BZG-AG (SAR 515.200)
- Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau BZV-AG (515.211)