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Katastrophenvorsorge (KataVo)

Wirtschaftliche Landesversorgung (WL)

Die wirtschaftliche Landesversorgung ist für die Sicherstellung der Verfügbarkeit von lebenswichtigen Dienstleistungen und Gütern in ausserordentlichen Situationen zuständig. Der Bund greift erst ein, wenn die Wirtschaft diese Funktion aufgrund einer schweren Mangellage, wie machtpolitische oder kriegerische Bedrohung, nicht mehr selbstständig wahrnehmen kann.

Die Versorgung des Landes mit Gütern und Dienstleistungen ist grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Erst wenn diese ihre Versorgungsfunktion nicht mehr eigenhändig wahrnehmen kann, greift der Staat mit gezielten Massnahmen in das Marktgeschehen ein, um beispielsweise entstandene Angebotslücken bei lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen zu schliessen.

Es gibt sechs relevante Bereiche:

  • Energie
  • Ernährung
  • Betriebe
  • Heilmittel
  • Logistik
  • Informations- und Kommunikationstechnologien

Notvorrat

Ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftlichen Landesversorgung ist das Thema Notversorgung / Notvorrat der Bevölkerung.

Business Continuity Management (BCM)

Das Business Continuity Management in einem Unternehmen stellt die Aufrechterhaltung von kritischen Geschäftsprozessen im Falle von massiven Ereignissen sicher. Dies kann beispielsweise ein längerer Ausfall von Strom, Telefonie oder Internet sowie ein Ausfall eines Lieferanten oder eines Grossteils des Personals sein. Denn insbesondere auf solche Situationen sind die meisten Unternehmen nicht vorbereitet.

Das Ziel des BCM ist, die Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens gegenüber Schadenereignissen zu erhöhen. Es betrachtet nicht allein die rasche Ereignisbewältigung, sondern auch nachgelagerte Aspekte bis zum Zeitpunkt, an dem von einem reduzierten Notbetrieb innerhalb der Krisenlage wieder zum regulären Vollbetrieb übergegangen werden kann.

Daher ist es wichtig, dass die Geschäftsprozesse analysiert, die höchstmögliche Ausfallzeit und die für Ihre Geschäftsprozesse benötigten Mittel bestimmt werden. Anschliessend soll ein Massnahmenplan erstellt und danach regelmässig überprüft werden.