Hauptmenü

Militär

Dienstverschiebungen & Persönlicher Urlaub

© Kanton Aargau

Persönlichen Urlaub beantragen

Für persönlichen Urlaub brauchen Sie die Bewilligung Ihres Kommandanten. Das Urlaubsgesuch muss vor dem Dienst direkt beim Kommandanten eingereicht werden. Nur in Notfällen (zum Beispiel bei einem Todesfall in der Familie) kann ein Urlaubsgesuch während dem Dienst beantragt werden. Es besteht kein Anrecht auf persönlichen Urlaub. Gesuche müssen begründet werden.

Beachten Sie allfällige Vorgaben und Fristen Ihres Kommandanten. Ein Urlaubsgesuch kann entweder mit dem offiziellen Formular (siehe unten) oder online über das Portal der Armee eingereicht werden.

Mehr zum Thema

Rechtliche Grundlagen

Bundesebene

Dienstreglement der Armee DRA Art. 55 und 55a (SR 510.107.0)

Eine Dienstverschiebung beantragen

Allgemeines

Dienstverschiebungsgesuche werden nur bewilligt, wenn zwingende Gründe vorgebracht werden können und wenn es der Dienst erlaubt. Die Pflicht zum Einrücken bleibt bestehen, solange die Dienstverschiebung nicht schriftlich bewilligt wurde. Bevor Sie ein Dienstverschiebungsgesuch stellen, klären Sie beim Kommandanten ab, ob Ihr Anliegen mit einem persönlichen Urlaub oder einer Teildienstleistung gelöst werden kann.

Wir empfehlen, den Dienst möglichst auf einen Zeitpunkt innerhalb des Jahres zu verschieben. Wer bereits zweimal den Dienst auf ein späteres Jahr verschoben hat, hat zwingend ein Alternativdatum innerhalb des Jahres anzugeben.

Benötigte Unterlagen

Falls Sie Ihr Gesuch nicht über das Portal der Armee einreichen, verwenden Sie das offizielle Dienstverschiebungsformular (siehe unten). Gesuche müssen begründet und mit den nötigen Bestätigungen versehen werden. Das heisst:

bei beruflichem Grund

Dem Gesuch ist eine Bestätigung mit Unterschrift des Arbeitgebers beizulegen. Bei kurzfristigen Gesuchen ist aufzuzeigen, warum die Gründe für die Verschiebung nicht bereits vorher bekannt gewesen sind.

bei Ausbildung (Studium, Weiterbildung)

Verwenden Sie das offzielle Dienstverschiebungsgesuch für AdA im Studium oder reichen Sie Ihr Gesuch über das Portal der Armee ein. Dem Gesuch ist eine Bestätigung der militärischen Beratungsstelle der Schule/Universität beizulegen (kann auch über das Portal der Armee eingeholt werden). Die Vertreter der Schulen/Universitäten beurteilen die Notwendigkeit der Verschiebung und stellen zu Handen der Militärbehörden entsprechend Antrag auf Bewilligung oder Ablehnung.

Eine Liste der Beratungsstellen finden Sie unter www.armee.ch/de/militaerdienst-dienstverschiebung

Sollte Ihre Schule nicht aufgeführt sein, ist eine separate Bestätigung des Hauptlehrers oder des Rektorats, in der die Notwendigkeit der Verschiebung hervorgeht, einzuholen und dem Gesuch beizulegen.

bei Auslandaufenthalt

Dem Gesuch ist eine Bestätigung über die Dauer des Auslandaufenthaltes beizulegen.

Beachten Sie die Schiesspflicht und stellen Sie sicher, dass allfällige militärische Post an Sie weitergeleitet wird oder sich Drittpersonen darum kümmern können.

Sollten Sie sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten und sich auch zivilrechtlich in der Schweiz abmelden, ist ein Gesuch um Auslandurlaub einzureichen.

bei medizinischen Gründen

Der Militärärztliche Dienst kann Sie von der Dienstleistung dispensieren, wenn ein dokumentiertes medizinisches Problem vorliegt. Dem Gesuch ist ein ausführliches Arztzeugnis mit Diagnose beizulegen. Falls Sie Ihr Gesuch per Post einreichen, können Sie das Arztzeugnis in einem separaten verschlossenen Couvert dem Gesuch beilegen, welches durch uns direkt an den Militärärztlichen Dienst weitergeleitet wird.

Beachten Sie, dass je nach medizinischer Problematik eine Neubeurteilung der Diensttauglichkeit angeordnet werden kann.

Der Marschbefehl sowie das Dienstbüchlein sind dem Gesuch nicht beizulegen.

Fristen & Termine

  • In der Regel 14 Wochen vor Dienstbeginn.
  • Gesuche, die zu spät eintreffen, werden nur in absoluten Notfällen bewilligt.

Kosten

  • Nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG), löst jede Dienstverschiebung die Ersatzpflicht aus, das bedeutet es ist ein Ersatz in Geld zu leisten.

Dienstverschiebungsgesuch einreichen

Falls Sie bereits über einen Account verfügen oder sich dafür registrieren, können Sie Ihr Gesuch über das Portal der Armee einreichen.

Senden Sie Ihr Gesuch per E-Mail an: kreiskommando@ag.ch

Grundsätzlich ist das offizielle Dienstverschiebungsformular als PDF-Datei in Anhang einer E-Mail einzureichen.

Bei Einreichung eines Dienstverschiebungsgesuches als E-Mail müssen mindestens folgende Inhalte aufgeführt sein:

  • Personalien des AdA, Versichertennummer, Grad, Funktion und Einteilung, Name, Vorname und Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
  • Angaben über den zu verschiebenden Dienst, inkl. Aufgebotsdaten.
  • Der Zeitraum, in dem die gesuchstellende Person den Dienst leisten kann.
  • Begründung des Dienstverschiebungsgesuches.
  • Beweismittel, auf die sich der Gesuchsteller beruft: im PDF-Format.

Gesuche auf dem Postweg sind wie folgt einzureichen:

  • Von Rekruten mit Wohnort im Kanton Aargau an das Kreiskommando Aargau, Personelles, Rohrerstrasse 7, 5000 Aarau.
  • Von Sdt, Uof, höhUof und SubOf mit Wohnort im Kanton Aargau an das Kreiskommando Aargau, Personelles, Rohrerstrasse 7, 5000 Aarau.
  • Von Hptm und Stabsof ad Dw an Personelles der Armee, Milizpersonal, Rodtmattstrasse 110, 3003 Bern.

Formulare & Online-Dienstleistungen

Rechtliche Grundlagen

Bundesebene

Verordnung über die Militärdienstpflicht VMDP Art. 90 und 91 (SR 512.21)