Gründe für die Ersatzbefreiung
Die Wehrpflichtersatzabgabe ist nicht in jedem Fall geschuldet. Es gibt verschiedene Gründe für eine Ersatzbefreiung. Im Zweifelsfall zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Menschen mit Behinderung
Wenn die Wehrpflichtersatzverwaltung davon Kenntnis hat, dass der Ersatzpflichtige eine IV- oder Unfallversicherungsrente oder eine Hilflosenentschädigung bezieht, klärt sie von Amts wegen ab, ob ein Anspruch auf Ersatzbefreiung besteht. In den übrigen Fällen muss die Ersatzbefreiung durch den Ersatzpflichtigen beantragt werden.
Regelung für Auslandschweizer
Schweizer, die in der zweiten Jahreshälfte ihren Wohnsitz wieder in die Schweiz verlegen und zuvor mindestens drei Jahre ununterbrochen im Ausland gelebt haben, sind für das Zuzugsjahr von der Ersatzpflicht befreit.
Andere Gründe für die Ersatzbefreiung
- Bei Schädigung der Gesundheit durch den Militär- oder Zivildienst.
- Mitglieder der Bundesversammlung sind von der Ersatzpflicht befreit, wenn sie wegen Teilnahme an deren Sitzungen ihren Militär- oder Zivildienst nicht leisten können.
- Personen, die zum militärischen Personal gehören oder nach der Militär- oder Zivildienstgesetzgebung von der persönlichen Dienstleistung befreit sind.