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Soziales

Beschwerdestelle SPG

Die Beschwerdestelle SPG nimmt im Auftrag des Departements Gesundheit und Soziales die Aufgabe als untere Aufsichtsbehörde im Bereich des Sozialhilferechts wahr. Diese Aufgabe übt sie selbständig und unabhängig aus.

Zum einen stellt die Beschwerdestelle SPG im konkreten Einzelfall den individuellen Rechtsschutz in den Bereichen Sozialhilfe (materielle Hilfe) und der sozialen Prävention (v.a. Elternschaftsbeihilfe, Alimentenbevorschussung) sicher. Zum anderen ist sie dafür besorgt, dass die Verwaltung so funktioniert, dass die durch die Gemeinden zu gewährende Unterstützung zeit- und sachgerecht sowie in Achtung der Menschenwürde erbracht wird.