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Opferhilfe

Genugtuungspraxis Opferhilfe

Am 1. Januar 2009 ist das revidierte Opferhilfegesetz in Kraft getreten, welches Höchstbeträge für die Genugtuungen von Fr. 70'000.- für das Opfer bzw. Fr. 35'000.- für Angehörige vorsieht. Der nachfolgende Beitrag gibt Aufschluss über die seitdem entwickelte Praxis der Kantone zur Bemessung der Genugtuung.

Meret Baumann/Blanca Anabitarte/Sandra Müller Gmünder, Genugtuungspraxis Opferhilfe, Jusletter 1. Juni 2015 (PDF, 44 Seiten, 237 KB)