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17. Persönliche Hilfe

17.3 Formlosigkeit

Die Durchführung der persönlichen Hilfe ist an kein bestimmtes Verfahren gebunden. Sie erfolgt oft formlos und bedarf somit nicht in jedem Fall eines Beschlusses der Sozialbehörde. Wird die persönliche Hilfe verweigert, steht es der Hilfe suchenden Person zu, eine Rechtsverweigerungsbeschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.