Hauptmenü

19.5 Wohnsitznahme

19.5.1 Die Immobilienfachstelle

Die Immobilienfachstelle des Kantonalen Sozialdienstes (Sektion Öffentliche Sozialhilfe, Fachbereich Integration)

  • unterstützt anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge beim Übertritt aus der Asylstruktur in eine eigene Wohnung;
  • berät sowohl Flüchtlinge als auch die Vermieterschaft und Gemeinden in Bezug auf die Mietbedingungen und die Einhaltung der Mietzinsrichtlinien;
  • erledigt administrative Arbeiten für den Wegzug (unterzeichnet jedoch keine Mietverträge).