19.5.1 Die Immobilienfachstelle
Die Immobilienfachstelle des Kantonalen Sozialdienstes (Sektion Öffentliche Sozialhilfe, Fachbereich Integration)
- unterstützt anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge beim Übertritt aus der Asylstruktur in eine eigene Wohnung;
- berät sowohl Flüchtlinge als auch die Vermieterschaft und Gemeinden in Bezug auf die Mietbedingungen und die Einhaltung der Mietzinsrichtlinien;
- erledigt administrative Arbeiten für den Wegzug (unterzeichnet jedoch keine Mietverträge).