19.5 Wohnsitznahme
Anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge haben die freie Wohnsitzwahl. In der Zeit bis zur Wohnsitznahme steht ihnen die Immobilienfachstelle des Fachbereichs Integration der Sektion Öffentliche Sozialhilfe im Kantonalen Sozialdienst beratend zu Seite.