6.5 Erwerbstätige Minderjährige
Grundsätzlich gehören Minderjährige zur Unterstützungseinheit ihrer Eltern. Sind sie jedoch erwerbstätig und wirtschaftlich selbstständig, begründen sie einen eigenen Unterstützungswohnsitz (und haben nicht mehr einen von den Eltern abgeleiteten Wohnsitz). Für sie ist ein eigenes Budget zu erstellen. Bei einem Überschuss ist bei den Eltern die Anrechnung eines Haushaltsentschädigungsbeitrags zu prüfen (vgl. Kapitel 10.7.).