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Handbuch Soziales

6. Bemessung der materiellen Hilfe bei verschiedenen Fallzusammensetzungen

Lebt eine hilfesuchende Person mit einer oder mehreren Personen zusammen, muss im Rahmen der Anspruchsprüfung abgeklärt werden, in welcher Beziehung die hilfesuchende Person und die anderen im gleichen Haushalt lebenden Personen zueinander stehen. Die Qualifikation der Beziehung wirkt sich auf die Anspruchsprüfung und die Bemessung der Sozialhilfe aus.

Die Höhe der Sozialhilfeleistungen bestimmt sich aus der Gegenüberstellung der Berechnung des sozialen Existenzminimums (vgl. Kapitel 7 Materielle Grundsicherung und Kapitel 8 Situationsbedingte Leistungen) und der anzurechnenden Eigen- und Drittleistungen (vgl. Kapitel 9 Anrechnung von eigenen Mitteln und Kapitel 10 Finanzielle Ansprüche gegenüber Dritten). Sowohl die Berechnung des sozialen Existenzminimums als auch die Höhe der anzurechnenden Eigen- und Drittleistungen sind abhängig von der jeweiligen Fallzusammensetzung.