Hauptmenü

Öffentliche Sozialhilfe

Aussendienst: Sachverhaltsabklärungen für Sozialhilfeleistungen

Der Aussendienst klärt im Auftrag von Aargauer Gemeinden die Situation vor Ort ab. Ziel ist, die Angaben im Gesuch um materielle Hilfe zu überprüfen.

Im Rahmen einer Sachverhaltsabklärung unterstützt das Team des Aussendiensts die Gemeinden. Als unabhängige Stelle prüft der Aussendienst die im Gesuch um materielle Hilfe gemachten Angaben (zum Beispiel zur Wohnsituation, zur Unterstützungseinheit oder zur Gesundheit) von gesuchstellenden und Sozialhilfe beziehenden Personen. Er verhindert damit, dass die Gemeinden aufgrund von falschen Informationen Sozialhilfegelder auszahlen. Der Aussendienst sucht die Klientinnen und Klienten an ihrem Wohnort auf. Sie kann so die nötigen Abklärungen direkt vor Ort vornehmen.

Die Arbeit des Aussendiensts erfolgt auf Basis einer Vereinbarung zwischen dem Kantonalen Sozialdienst und der Gemeinde. Die Entschädigungen für die Leistungen sind kostendeckend.

Ablauf Aussendiensteinsatz

1. Die bedürftige Person stellt bei der Gemeinde ein Gesuch um materielle Hilfe.

2. Die Sozialhilfebehörde der Gemeinde meldet dem Aussendienst den Eingang eines Gesuchs und erteilt ihm einen Abklärungsauftrag.

3. Der Aussendienst führt die Hausbesuche durch und liefert der Gemeinde einen Abklärungsbericht. Auf diesen können sich die Gemeindebehörden bei ihrem Entscheid über die Gewährung der Sozialhilfe stützen.

4. Im Fall von erfolglosen Versuchen bittet der Aussendienst die gesuchstellende Person, sich bei der Gemeinde zu melden.