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Vertretungen & Kommissionen

Kantonale Steuergruppe Ausbildungsverpflichtung

Im Bereich Ausbildungsverpflichtung (ABV) für Spitäler (Automatik, Rehabilitation und Psychiatrie), Pflegeeinrichtungen und Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex-Organisationen) setzt das Departement Gesundheit und Soziales eine kantonale Steuergruppe mit maximal acht Mitgliedern ein. Die Mitglieder werden von der Abteilung Gesundheit bestimmt. Die Steuergruppe besteht seit 2012.

Zusammensetzung

Die Steuergruppe ist aus je einer Vertretung des Departements Gesundheit und Soziales und des Departements Bildung, Kultur und Sport sowie aus je einer Vertretung der Verbände der Leistungserbringer (Spitex Verband Aargau [SVAG], Association Spitex privée Suisse [asps], Verein Aargauische Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen [vaka] und Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Kanton Aargau [OdA GS Aargau]) zusammengesetzt.

Vorsitz:

  • Noëlle Edion, Leiterin Ausbildungsverpflichtung, DGS

Mitglieder:

  • Matthias Kunz, Leiter Sektion Betriebliche Bildung, BKS
  • Dr. Esther Warnett, Geschäftsführerin, OdA GS Aargau AG, Organisation der Arbeitswelt für Gesundheits- und Sozialberufe
  • Dr. med. vet. Hans Urs Schneeberger, Geschäftsführer, Aargauische Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen (vaka), Geschäftsstelle Aarau
  • Lukas Gerber, Leiter Fachstelle Spitex Entwicklung, Stv. Geschäftsleitung, Spitex Verband Aargau, Geschäftsstelle Aarau (SVAG)
  • Esther Scheurmann, Leitung Spitex und Mitglied Geschäftsleitung Stiftung Lindenhof, Association Spitex privée Suisse (ASPS)

Bei Bedarf kann eine zusätzliche Sitzung anberaumt werden. Thematische Arbeitsgruppen treffen sich autonom ausserhalb der ordentlichen Sitzungen. Es steht der Steuergruppe frei, zu spezifischen Themen externe Fachreferenten einzuladen.

Die Kommission trifft sich in der Regel viermal jährlich.

Aufgaben

Der Steuergruppe obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Steuerung der Weiterentwicklung der ABV und Mitwirkung an derselben
  • Periodische Überprüfung der Gesundheitsberufe mit ABV und der Berechnungswerte gemäss den Anhängen 1 bis 3 GesV
  • Abgabe von Empfehlungen zur Anpassung der Berechnungswerte an die Abteilung Gesundheit
  • Beobachtung der Entwicklungen in der Berufsbildung im Gesundheitswesen sowie bei Bedarf Antragstellung an die zuständige Behörde
  • Antragstellung an die Abteilung Gesundheit über die Gewährung weiterer Beiträge gemäss § 29f GesV