Paritätische Kommission Kanton – Gemeinden im Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF)
Mit der PAKAF soll die Zusammenarbeit und der Dialog zwischen Gemeinden, Kanton und beteiligten Organisationen im Asyl- und Flüchtlingswesen gefördert werden. Der Kanton und die Gemeinden lösen die Aufgaben im Asyl- und Flüchtlingswesen effizient und wirkungsvoll und beziehen im Rahmen der Verbundaufgabe die Interessen aller Beteiligten bedarfsgerecht ein.
Die PAKAF befasst sich auf strategischer Ebene mit Aufgaben und Schnittstellen zwischen Kanton und Gemeinden und deckt thematisch Fragestellungen im Asyl- und Flüchtlingswesen ab, unter anderem auch zu Unterbringung, Sicherheit und Wegweisungsvollzug.
Zusammensetzung
Die PAKAF setzt sich paritätisch zusammen aus Vertretungen des Kantons und der Gemeinden. Insgesamt zählt das Gremium acht Mitglieder. Der Kanton ist in der PAKAF durch eine Delegation des Regierungsrats und der Generalsekretäre, die Gemeinden durch Mitglieder der Gemeindeammännervereinigung (GAV) vertreten.
- Jean-Pierre Gallati, Departementsvorsteher DGS (Vorsitz)
- Dieter Egli, Departementsvorsteher DVI
- Stephan Campi, Generalsekretär DGS
- Andreas Bamert-Rizzo, Generalsekretär DVI
- Patrick Gosteli, Präsident GAV und Gemeindeammann Böttstein
- Dr. Hanspeter Hilfiker, Vorstand GAV und Stadtpräsident Aarau
- Barbara Horlacher, Vorstand GAV und Stadtammann Brugg
- Andreas Schmid, Geschäftsleiter GAV
Aufgaben
Durch die Zusammenarbeit in der PAKAF und dem KOAF orientieren sich Kanton, Gemeinden und die Organisationen im Asyl- und Flüchtlingswesen rechtzeitig über aktuelle Entwicklungen. Eine transparente interne und externe Kommunikation im Asyl- und Flüchtlingswesen wird verstetigt. Es werden stufengerecht aktuelle Informationen sowie Hintergrund- und Grundlageninformationen vermittelt mit dem Ziel, gegenseitiges Verständnis und Vertrauen zu schaffen und den Akteuren im politisch oftmals sensiblen Asyl- und Flüchtlingswesen Zusammenhänge, Abhängigkeiten und Abgrenzungen aufzuzeigen. In der externen Kommunikation wird besonderes Gewicht auf die rechtzeitige Information der Bevölkerung gelegt, um das Verständnis für die Thematik und die Akzeptanz namentlich im Bereich der Unterbringung und Unterstützung von geflüchteten Personen zu fördern.
Rechtliche Grundlagen
Es handelt sich bei der PAKAF um eine regierungsrätliche Kommission, die am 25. Januar 2017 durch die Unterzeichnung des "Übereinkommens über die Zusammenarbeit Kanton – Gemeinden im Asyl- und Flüchtlingswesen" ins Leben gerufen wurde.