Biosicherheit
Der Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder einschliessungspflichtigen gebietsfremden Organismen ist rechtlich geregelt. Für die Überwachung der betroffenen Betriebe ist die Chemiesicherheit zuständig.
Tätigkeiten mit pathogenen, gentechnisch veränderten und einschliessungspflichtigen gebietsfremden Organismen in geschlossenen Systemen (Laboratorien) unterstehen der Einschliessungsverordnung. Im Gengenzug regelt die Freisetzungsverordnung den direkten Umgang mit diesen Organismen in der Umwelt sowie das Inverkehrbringen.
- Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes (BAFU)
- Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01)
- Gentechnikgesetz GTG (SR 814.91)
- Einschliessungsverordnung ESV (SR 814.912)
- Freisetzungsverordnung FrSV (SR 814.911)
- Störfallverordnung StFV (SR 814.012)
- Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen SAMV (SR 832.321)