Freisetzungsverordnung (FrSV)
Die Freisetzungsverordnung regelt den beabsichtigten Umgang mit Organismen in der Umwelt.
Die asiatische Tigermücke, gentechnisch veränderter Mais und das Erkältungsvirus haben eins gemeinsam: Es sind Organismen, welche den Menschen, Tiere oder die Umwelt gefährden können. Mit diesen und vielen weiteren Organismen dürfen wir daher nicht ohne weiteres in der Umwelt umgehen. Betroffen davon sind:
- Gebietsfremde (invasive) Pflanzen und Tiere
- Krankheitserreger (pathogene Organismen)
- Gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere
Was wir beim Umgang mit diesen Organismen in der Umwelt beachten müssen, wird in der FrSV festgelegt. Besonders problematische Organismen sind im Anhang 2.1 der FrSV aufgelistet. Der Umgang mit diesen Organismen in der Umwelt ist verboten.
Verbotsliste Anhang 2.1, FrSV
Freisetzungsversuche
Bei einem Freisetzungsversuch werden Organismen zu Versuchszwecken in der Umwelt freigesetzt. Für gewissen Organismen braucht es dazu eine Bewilligung des Bundes. Diese sind:
- Krankheitserreger (pathogene Organismen)
- Gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere
- Gebietsfremde wirbellose Kleintiere (ausser wenn sie als Heimtier bestimmt sind)
Momentan werden im Kanton Aargau keine Freisetzungsversuche durchgeführt. Informationen zu Gesuchen und Bewilligungen für Freisetzungsversuche finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), Thema Freisetzungsversuche.
Pflanzenhandel
Für den Verkauf von invasiven gebietsfremden Pflanzen, sogenannte Neophyten, bestehen folgende Einschränkungen (Direktverkauf und Online-Handel):
- Verkaufsverzicht: Invasive Pflanzen, die sich unkontrolliert ausbreiten und Schäden verursachen, sollen nicht verkauft werden. Stattdessen sollen Kunden alternative, unproblematische Pflanzen angeboten werden. Jeder Betrieb ist verpflichtet, selbständig das Risiko der Pflanzen in seinem Sortiment zu beurteilen.
- Informationspflicht: Um zu verhindern, dass sich weitere invasive Pflanzen ausbreiten, müssen Kunden über die Problematik und die richtige Pflege informiert werden. Diese Informationen sollen die Kunden vor dem Kaufentscheid erhalten und mit der Pflanze nach Hause nehmen. Dafür soll an jeder Pflanze ein entsprechender Informationstext angebracht werden.
- Verbot des Inverkehrbringens: Manche Pflanzen verursachen so grosse Probleme, dass sie nicht mehr verkauft, verschenkt, vermietet, getauscht oder auf eine andere Weise an Dritte abgegeben werden dürfen. Alle betroffenen Arten sind in Anhang 2.1 und Anhang 2.2 der FrSV aufgelistet. Eine Pflege dieser Pflanzen ist weiterhin erlaubt.
- Umgangsverbot: Mit einigen Pflanzen ist der Umgang in der Umwelt sogar ganz verboten. Das bedeutet, man darf sie auch nicht mehr verkaufen, transportieren, lagern, anpflanzen oder vermehren. Eine Pflege dieser Pflanzen ist nur erlaubt, wenn sie hilft eine weitere Ausbreitung zu verhindern (Beispiel: Entfernung von Samenständen). Von dem Umgangsverbot sind insgesamt 22 Arten betroffen. Eine Liste dieser Arten steht im Anhang 2.1 der FrSV.
Eine Übersicht zu den Einschränkungen beim Verkauf von gebietsfremden Problempflanzen bietet eine Empfehlung des Cercle Exotique: Orientierungshilfe für den Vollzug beim Verkauf von Neophyten (Verbot & Empfehlungen), Stand 3. Oktober 2024 (PDF, Empfehlung des Cercle Exotique, 332 KB)
Neobiota
Wir bezeichnen gebietsfremde Pflanzen und Tiere, die sich bei uns besonders schnell und unkontrolliert ausbreiten als invasive Neobiota. Einige von ihnen verursachen gesundheitliche Probleme, schädigen Bauten und Infrastruktur oder führen zu Ertragsverlusten in der Landwirtschaft. Andere bedrohen die Lebensräume einheimischer Arten oder können Krankheiten übertragen.
Die kantonalen Aktivitäten zur Eindämmung von Neobiota koordinieren wir über die Koordinationsstelle Neobiota. Die Koordinationsstelle Neobiota wird am Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg geführt. Sie ist die zentrale Anlaufstelle des Kantons Aargau für sämtliche Anliegen betreffend Neophyten und Neozoen, also gebietsfremde Arten mit invasivem Charakter (Pflanzen und Tiere).
Webseite der Koordinationsstelle Neobiota: www.ag.ch/neobiota
Kontakt Koordinationsstelle Neobiota: neobiota@ag.ch
- Bundesamt für Umwelt: Invasive gebietsfremde Arten
- Jardin Suisse
- info flora (Fachinformationen, Listen und Infoblätter)