Transport gefährlicher Güter
Die Chemiesicherheit überprüft Betriebe, die gefährliche Güter verpacken, einfüllen, versenden, laden, entladen oder auf der Strasse befördern.
Gefährliche Güter (Gefahrgüter) sind Stoffe, welche eine gefährliche Eigenschaft für Mensch, Tier und Umwelt haben.
Deren Beförderung innerhalb der Schweiz wird durch die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) geregelt. Der grenzüberschreitende Verkehr richtet sich nach dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR).
Unter die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) fallen Betriebe, welche gefährliche Güter in Mengen oberhalb festgelegter Grenzwerte befördern oder damit verbundene vor- und nachgelagerte Tätigkeiten ausüben. Die betroffenen Betriebe müssen Gefahrgutbeauftragte ernennen und diese unaufgefordert innerhalb von 30 Tagen nach der Ernennung den Vollzugsbehörden melden. Die GGBV regelt die Aufgaben und die Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten sowie die Pflichten der Betriebe.
Auch Betriebe die nicht unter die GGBV fallen müssen beim Versand gefährlicher Güter bestimmte Vorschriften beachten. An sie richtet sich die Broschüre Versand und Transport Gefährlicher Güter (PDF, 26 Seiten, 1,2 MB).
Was wir tun
- Führen eines Verzeichnisses jener Betriebe, die in den Geltungsbereich der GGBV fallen inkl. der von ihnen ernannten Gefahrgutbeauftragten
- Überprüfen stichprobenartig, ob die Betriebe ihrer Sorgfaltspflicht bei der eigenverantwortlichen Umsetzung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen nachkommen.
Ausbildung zur/m Gefahrgutbeauftragten (GGB)
Liste Ausbildungsveranstalter
- Erläuterungen zur Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) (PDF, 94 Seiten, 1,1 MB)
- Meldeformular des Gefahrgutbeauftragten (PDF, 1 Seite, 181 KB)
- Abklärung der Unterstellung unter die GGBV (PDF, 1 Seite, 42 KB)
- Bundesamt für Strassen ASTRA: Gefährliche Güter
- Bundesamt für Verkehr BAV: Gefahrgut
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM: Datenbank Gefahrgut
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene:
- Strassenverkehrsgesetz SVG (SR 741.01)
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse SDR (SR 741.621)
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung GGBV (SR 741.622)