FAQ – häufig gestellte Fragen

Dürfen die im Gartencenter gekauften Pflanzenschutzmittel überall und für alles verwendet werden?
Nein. Jedes Pflanzenschutzmittel ist nur für bestimmte Anwendungen bewilligt. Damit wird sichergestellt, dass die Risiken für die Menschen und die Umwelt tragbar bleiben.
Bitte lesen Sie deshalb immer die Gebrauchsanweisung, bevor Sie Pflanzenschutzmittel verwenden. Dort wird beschrieben, wie Sie sich selbst schützen und was Sie sonst bei der Anwendung beachten müssen.
Je nach Produkt finden Sie die Gebrauchsanweisung auf der Etikette oder in einer Packungsbeilage. Einige Etiketten können auch aufgefaltet werden. Auf der Innenseite finden Sie dann weitere Informationen. Solche Fälle erkennen Sie daran, dass eine Ecke der Etikette entsprechend markiert ist.
Wo finde ich nützliche Tipps zur Bekämpfung von Schädlingen und Pilzen auf meinen Pflanzen, welche das Trinkwasser nicht schädigen?
Hierzu wurden schon von verschiedenen Stellen übersichtliche Dokumente veröffentlicht. Hilfreiche Links finden Sie auf der Webseite "Aktion Gartenchemiker" unter "Mehr zum Thema".
…dann gehe ich nun meine Pflanzenschutzmittel im umliegenden Ausland einkaufen?
In der Schweiz dürfen nur bewilligte Pflanzenschutzmittel verwenden werden. Produkte selbst zu importieren ist deshalb mit verschiedenen Problemen verbunden:
- Zulassung und Registrierung: Pflanzenschutzmittel, die im Ausland gekauft werden, sind möglicherweise in der Schweiz nicht bewilligt. Deren Einsatz ist verboten.
- Umwelt- und Gesundheitsschutz: Produkte werden nur verboten, wenn es dafür auch Gründe gibt. Die in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmittel enthalten Wirkstoffe, die schädlich für die Umwelt und die Gesundheit sein können. Der Einsatz solcher Mittel kann negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung haben.
Um die eigene Gesundheit und die Umwelt zu schützen ist es ratsam, sich an die in der Schweiz zugelassenen und empfohlenen Alternativen zu halten.
Wo kann ich Reste von Pflanzenschutzmitteln korrekt entsorgen?
Privatpersonen können nicht verwendete Pflanzenschutzmittel (angefangene Packungen oder nicht mehr zugelassene Produkte) kostenlos bei den Verkaufsstellen zurückgeben.
Alternativ gibt es in vielen Gemeinden spezielle Sammelstellen für Sonderabfälle. Auch dort können Pflanzenschutzmittel kostenlos abgegeben werden.
Es ist wichtig, Reste von Pflanzenschutzmitteln niemals über das Lavabo, die Toilette oder den Hauskehricht zu entsorgen, da dies die Umwelt und die Gesundheit gefährden kann.
Warum sind viele bewährte Pflanzenschutzmittel heute verboten?
Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln werden regelmässig überprüft. Dabei geht es darum zu klären, ob neue Erkenntnisse zu den Gefahren dieser Stoffe vorliegen. Beispielsweise wenn inzwischen erkannt wurde, dass die Stoffe in der Umwelt schlecht abgebaut werden und dann im Trinkwasser oder in tierischen Lebensmitteln wieder gefunden werden. Zudem kommt es auch vor, dass neue Daten auf schwere Gesundheitsgefahren hinweisen, beispielsweise eine krebserzeugende Wirkung. In solchen Fällen werden diese Wirkstoffe nicht mehr bewilligt, um die Gefahren für Menschen und die Umwelt zu minimieren.
Verschiedene Produkte könne auch für die Verwenderinnen und Verwender gefährlich sein. Beispielweise wenn diese die Augen schädigen oder die Haut verätzen können. Der Bundesrat hat entschieden, dass solche Produkte zukünftig nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden dürfen. Solche Produkte sind zukünftig nur noch für berufliche Anwenderinnen und Anwender verfügbar. Diese sind entsprechend ausgebildet und wissen, wie sie sich richtig schützen müssen.
All diese Einschränkungen tragen dazu bei, die langfristige Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt zu schützen.
Weshalb darf ich Reste von Pflanzenschutzmitteln nicht im Lavabo / WC entsorgen?
Privatpersonen können nicht verwendete Pflanzenschutzmittel kostenlos bei den Verkaufsstellen zurückgeben.
Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln über das Lavabo oder WC ist verboten.
Das liegt daran, dass die Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln in der Abwasserreinigungsanlage nicht vollständig abgebaut werden. Das heisst, sie gelangen nach der Abwasserreinigungsanlage in die Umwelt und von dort wieder in unser Trinkwasser oder teilweise auch in tierische Lebensmittel.
Wir schützen also und unsere Mitmenschen, wenn wir Pflanzenschutzmittel richtig entsorgen.
Wieso darf man Pflanzenschutzmittel nicht auf Kiesplätzen, Gehwegen etc. einsetzen?
Auf solchen Flächen versickert das Produkt direkt. Es wird dort nicht von Bodenpartikeln zurückgehalten und auch nicht von Mikroorganismen abgebaut. Es gelangt so direkt ins Grundwasser.
Pflanzenschutzmittel im Grundwasser finden wir später wieder in unserem Trinkwasser.
Zudem werden die Pflanzenschutzmittel bei Regen von Strassen, Wegen und Dächern abgewaschen. Sie gelangen so in die Kanalisation und in Bäche. In den Bächen schädigen sie ebenfalls die verschiedenen Wasserlebewesen.
Gilt das Verwendungsverbot von Pflanzenschutzmittel "auf Wegen und Plätzen und Dächern" auch für Essigsäure?
Ja, auch Essigsäure und andere Grundstoffe zur Bekämpfung von Unkraut gelten als Pflanzenschutzmittel. Deshalb gelten die gleichen Verbote auch für diese Produkte.
Bitte beachten Sie deshalb bei allen Produkten immer die Gebrauchsanleitung. Dort wird genau beschrieben, wie die Produkte richtig eingesetzt werden.
Welche alternativen Behandlungsmittel gibt es anstelle von Pflanzenschutzmitteln?
Es gibt verschiedene umweltfreundliche Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln, die effektiv zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden können:
- Mechanische Unkrautbekämpfung: Dies umfasst Jäten, Hacken oder den Einsatz von Maschinen zur Unkrautentfernung. Regelmäßiges Jäten verhindert, dass Unkraut sich etabliert und Samen bildet.
- Biologische Bekämpfung: Der Einsatz von natürlichen Feinden oder Konkurrenzpflanzen kann helfen, Unkrautpopulationen zu kontrollieren. Dies kann durch das Einbringen von Insekten oder Mikroorganismen erfolgen, die spezifische Unkräuter angreifen
- Mulchen: Das Abdecken des Bodens mit organischen Materialien wie Stroh, Holzspänen oder Kompost kann das Wachstum von Unkraut unterdrücken, indem es Licht und Platz für Unkrautpflanzen reduziert.
- Heisswasser- oder Dampfanwendungen: Diese Methode nutzt heisses Wasser oder Dampf, um Unkraut abzutöten. Es ist besonders effektiv auf befestigten Flächen und Gehwegen.
- Bodenbedeckung und Fruchtfolge: Das Anpflanzen von Bodendeckern kann das Unkrautwachstum reduzieren, indem es den Boden bedeckt und die Konkurrenz um Nährstoffe erhöht.
Diese Methoden bieten nachhaltige Alternativen zu chemischen Herbiziden und tragen dazu bei, die Umwelt zu schützen und die Gesundheit von Mensch und Tier zu bewahren.
Warum dürfen Bäuerinnen und Bauern weiterhin Pflanzenschutzmittel ausbringen, welche für Private verboten sind?
Dafür gibt es mehrere Gründe:
- Ausbildung: Landwirtinnen und Landwirte haben eine spezielle Ausbildung und müssen eine Prüfung ablegen, um Pflanzenschutzmittel anwenden zu dürfen. Dabei lernen sie, wie sie sich selbst und die Umwelt schützen können. So können sie die negativen Auswirkungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln minimieren.
- Ausrüstung: Landwirtinnen und Landwirte verfügen über professionelle Ausrüstung, die eine präzise und kontrollierte Ausbringung der Pflanzenschutzmittel ermöglicht. Dies reduziert das Risiko von Fehlanwendungen und minimiert die Auswirkungen auf die Umwelt.
- Kontrollen: Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft unterliegt strengen Vorschriften und regelmässigen Kontrollen. Landwirtinnen und Landwirte müssen jeden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln protokollieren. So kann nachgeprüft werden, dass sie sich an die Vorschriften bezüglich Dosierung, Spritzmengen und Wartezeiten zwischen den Behandlungen mit Pflanzenschutzmitteln halten.
Diese Massnahmen stellen sicher, dass Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft verantwortungsvoll und sicher eingesetzt werden.
Wie machen es Golfplatzbetreiberinnen und Golfplatzbetreiber, wenn Rasenherbizide und -fungizide verboten sind?
Betreiberinnen und Betreiber von Golfplätzen setzen zunehmend auf umweltfreundliche und nachhaltige Methoden zur Pflege ihrer Rasenflächen. Generell orientieren sich dabei am sogenannten "Integrierten Pflanzenschutz (IPM)" Diese Strategie kombiniert verschiedene Methoden zur Schädlingsbekämpfung und minimiert den Einsatz von chemischen Mitteln. Dazu gehören vorsorgliche Massnahmen, Überwachung und gezielte Eingriffe nur bei Bedarf.