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Lebensmittelkontrolle

Messmittel auf dem Prüfstand

Der Kanton kontrolliert einerseits die Genauigkeit von gesetzlichen Messmitteln des täglichen Gebrauchs, andererseits aber auch Gewicht oder Füllmenge von vorverpackten Waren.

Eine humorvolle Illustration zum Thema Messwesen.
Ill.: H. Bossard © Kanton Aargau

Die Eichmeister kontrollieren die Genauigkeit der gesetzlichen Messmittel wie z. B. Waagen im Handel, Zähler von Tanksäulen oder Durchlaufzähler von Tankfahrzeugen.

Unsere Eichmeister nehmen aber auch Meldungen über eichpflichtige Geräte entgegen und beantworten Fragen zum Bundesgesetz über das Messwesen.

Die Kantonale Fachstelle Messwesen AG+1 kontrolliert mit Stichprobenprüfungen vorverpackte Waren auf das Gewicht (zum Beispiel Brotgewicht) oder das Füllvolumen von Behältern und Flaschen (zum Beispiel Milch). Mit diesen Kontrollen soll die Einhaltung der eidgenössischen Mengenangabeverordnung (MeAV) überprüft werden.

Die zwei Eichkreise des Kantons Aargau

Die zwei Eichkreise des Kantons Aargau

KreisBezirkeAdresse
AG+1Aarau, Brugg, Laufenburg, Lenzburg, Kulm, Rheinfelden, Zofingen und Teile Zurzach

(die beiden Eichkreise 1 und 2 wurden 2020 zu AG+1 zusammengeführt)
Kant. Fachstelle Messwesen AG+1
Roland Egloff
Tannlihag 5
5703 Seon
Telefon 062 777 09 09
Telefax 062 777 09 12
messwesenag1@bluewin.ch
AG+3Baden, Bremgarten, Muri, ZurzachKant. Fachstelle Messwesen AG+3
Roland Eglin
Ländliweg 10
5400 Baden
Telefon 056 221 51 70
Telefax 056 221 54 55
messwesenag3@eglin.ch