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Messmittel auf dem Prüfstand
Der Kanton kontrolliert einerseits die Genauigkeit von gesetzlichen Messmitteln des täglichen Gebrauchs, andererseits aber auch Gewicht oder Füllmenge von vorverpackten Waren.

Die Eichmeister kontrollieren die Genauigkeit der gesetzlichen Messmittel wie z. B. Waagen im Handel, Zähler von Tanksäulen oder Durchlaufzähler von Tankfahrzeugen.
Unsere Eichmeister nehmen aber auch Meldungen über eichpflichtige Geräte entgegen und beantworten Fragen zum Bundesgesetz über das Messwesen.
Die Kantonale Fachstelle Messwesen AG+1 kontrolliert mit Stichprobenprüfungen vorverpackte Waren auf das Gewicht (zum Beispiel Brotgewicht) oder das Füllvolumen von Behältern und Flaschen (zum Beispiel Milch). Mit diesen Kontrollen soll die Einhaltung der eidgenössischen Mengenangabeverordnung (MeAV) überprüft werden.
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Bundesgesetz über das Messwesen (SR 941.20)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Mengenangabeverordnung MeAV (SR 941.204)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des EJPD über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen MeAV-EJPD (SR 941.204.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Zuständigkeiten im Messwesen ZMessV (SR 941.206)(öffnet in einem neuen Fenster)