Pilzkontrolle
Die Kantone haben verschiedene Pilzsammel-Bestimmungen. Im Aargau gilt: Organisiertes Sammeln ist verboten und es besteht eine Bewilligungspflicht für gewerbsmässiges Sammeln.
Die nächste Pilzkontroll-Stelle finden Sie mit Hilfe der Homepage der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane VAPKO. Sie befasst sich mit jeder Art von Pilzkontrolle: mit der Kontrolle von privatem Sammelgut, mit der Pilzkontrolle für den Handel und mit Pilzexpertisen für Spitäler oder Ärzte.
Tätigkeitsbericht 2024 der Pilzkontrollorgane
Die Pilzkontrollorgane werden gebeten, bis am 13. Januar 2025 die Kontrolltätigkeit für das Jahr 2024 zu melden.
Ausgefülltes Formular bitte direkt mit dem Button "Einreichen" abschicken.