Aufhebung der Ausbildungspflicht für Hundehaltende
Seit 1. Januar 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Das Parlament hat sich für die Abschaffung der obligatorischen SKN-Kurse entschieden, der Bundesrat hat in der Folge anlässlich seiner Sitzung vom 23. November 2016 die Aufhebung der Ausbildungspflicht beschlossen: Das nationale Hundekurs-Obligatorium hat folglich am 31. Dezember 2016 geendet. Dies gilt sowohl für den theoretischen wie auch für den praktischen Sachkundenachweis.
Für Halter von bewilligungspflichtigen Hunden (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, sog. Listenhunde) besteht im Kanton Aargau nach wie vor eine Kurs- und Prüfungspflicht (Erziehungskurs für Listenhunde (Theorie und Praxis) sowie KVAK-Brevet).
Insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, wird der freiwillige Besuch eines Kurses dringend empfohlen, damit sie lernen, ihren Hund artgerecht zu erziehen und rücksichtsvoll zu führen (z.b. Theorie-Teil des Erziehungskurses für Listenhunde).
Auch ohne die obligatorischen Kurse sind die Hundehaltenden verantwortlich für eine tierschutzkonforme Haltung und ein möglichst aggressionsfreies, gut sozialisiertes Verhalten ihres Hundes. Hundehaltende sind insbesondere gemäss § 5 des kantonalen Hundegesetzes (HuG, SAR 393.400) verpflichtet, ihren Hund so zu halten, dass dieser Menschen oder Tiere weder gefährdet noch übermässig belästigt und jederzeit unter ihrer Kontrolle steht. § 6 Abs. 1 der kantonalen Hundeverordnung (HuV, SAR 393.411) verbietet es ausdrücklich, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen.
Der Veterinärdienst kann auch weiterhin Hundehaltende dazu verpflichten, Hundeerziehungskurse zu besuchen oder die erworbenen Fähigkeiten überprüfen zu lassen, wenn Mängel im Umgang mit Hunden festgestellt werden oder Hundehaltende ihren Aufsichts- und Kontrollpflichten nicht nachkommen.